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fredag, augusti 3

Elin aus Horsnäs wird als Hexe verurteilt

Während der Hexenmeister Eric Clauesson bereits 1492 hingerichtet wurde und Lasses Birgitta auf Öland 1550, so setzten die Hexenprozesse und Hexenverfolgungen im Småland erst zu Ende des 16. Jahrhunderts ein, als zwischen 1588 und 1638 der Henker Håkan in Jönköping aktiv war, einer der ersten Henker, der als Spezialist bei der Erkennung von Hexenmeister und Hexen galt, da er in Deutschland und Dänemark sämtliche Methoden der Tortur, der Hexenproben und der Kennzeichen von Hexen gelernt hatte.

Wie viele Frauen und Männer unter Håkan starben, ist ungewiss, wobei in mehreren Fällen zwar die Namen der Verurteilten überliefert wurden, aber nur einer seiner Fälle wirklich an Bedeutung gewann, nämlich die Verurteilung von Elin in Horsnäs, einer Frau, die beim ersten Prozess freigesprochen wurde, jedoch später erneut vor Gericht stand und zum Tod verurteilt wurde.

Elin wurde erstmals 1599 oder 1601, gemeinsam mit zwei anderen, jedoch unbekannten Frauen als Hexe vor Gericht gestellt, da man sie anklagte ihren Mann durch Hexerei ermordet zu haben. Håkan griff in diesem Fall zur Wasserprobe, d.h. die drei Frauen wurden an Händen und Füssen gefesselt und dann ins Wasser geworfen. Schwammen sie, sie waren sie schuldig, gingen sie unter, so waren sie unschuldig. Der Ausgang der Prüfung hing daher von der Geschicklichkeit und der Intention des Henkers oder Vollstreckers ab.

Als Elin ins Wasser geworfen wurde, ging sie unmittelbar unter, was bedeutete, dass sie keine Hexe war und frei kam, im Gegensatz zu den anderen beiden Frauen. Unmittelbar wurde jedoch darüber spekuliert, ob Håkan nicht von Elin bestochen war und er sie so vorbereitete, dass sie untergehen musste. Als sich beim zweiten Prozess die Idee verhärtete, dass Håkan Elin nackt gesehen haben musste, war die Vermutung nahe, dass die mutmaßliche Hexe Håkan mit Sex bezahlt hatte.

Aber auch, wenn Elin offiziell frei gesprochen wurde und nach Hause gehen konnte, so behielt sie in Horsnäs den Ruf einer Hexe und beim Gericht gingen ständig neue Klagen über ihre Untaten ein. Sie hatte beim Verlobten ihrer Schwester Liebesgetränke benutzt, ihr Sohn hatte sie als Rabe fliegen sehen, sie hatte durch Zauberei Morde begangen, Höfe verzaubert und vieles mehr wurde ihr zur Last gelegt. Die Anzahl der Klagen und die zahlreichen Zeugen erzwangen daher einen zweiten Prozess gegen Elin.

Elin versicherte erneut ihre Unschuld, aber da Håkan vom Vogt Per Olsson unter Druck gesetzt wurde, wollte er ihre Schuld auf jeden Fall beweisen. Noch bevor Håkan daher zur Wasserprobe griff, erklärte er, dass Elin des Hexenzeichen trage, also ein Muttermal habe, das von der Form her ein Zeichen Satans wäre. Die Frauen, die Elin untersuchten, entdeckten zwischen den Schultern tatsächlich ein Hexenzeichen, eine Marke, die sie noch nie zuvor gesehen hatten und die wie ein Tierfuß des Teufels aussah und an einer ungewöhnlichen Stelle saß. Erst anschließend kam es zur Wasserprobe, die Elin ebenfalls nicht bestand, denn sie schwamm auf der Oberfläche des Wassers, was drei Zeugen bestätigten.

Aber auch dies reichte Håkan in diesem Fall nicht als Beweis, also rasierte er Elin am ganzen Körper, damit sie in ihrer Behaarung keinen Hexenknoten verstecken konnte und sich dadurch weder schützen konnte noch andere, also Håkan, verzaubern konnte. Unter der folgenden Folter, die auch im Småland um diese Zeit sehr selten war, versicherte Elin  weiterhin, dass sie keine Hexe sei, gab aber, völlig ungefragt, zu ihren ersten Mann mit Arsen vergiftet zu haben, also einen Mord begangen zu haben.

Geschichtsforscher nehmen an, dass Elin wusste, dass sie zum Tode verurteilt würde und ohne eine Schuld zu bekennen so lange gefoltert würde bis sie die Hexerei zugeben würde, aber sie wollte der eventuellen Verbrennung auf dem Scheiterhaufen entkommen. Indem sie einen Mord bekannte, so war die Todesstrafe durch das Beil jedoch sicher, also ein relativ schneller Tod. Am 28. September 1611 wurde Elin von Horsnäs daher wegen Mordes zum Tode verurteilt und wenige Tage später hingerichtet. Die sieben Anklagepunkte wegen Hexerei spielten in diesem Moment keine Rolle mehr.

Dieser Hexenprozess ist jedoch nicht nur wegen seinem Verlauf einzigartig in der Geschichte der Hexenprozesse, sondern auch, weil 1615 der Vogt Per Ollson aus Sunnerbo, der sich für die Verurteilung Elins eingesetzt hatte, vor Gericht verantworten musste um den Prozessverlauf um Elin zu rechtfertigen, da dieser von mehreren Seiten als äußerst merkwürdig empfunden wurde. Nur deswegen wurde der Prozess um Elin sehr genau dokumentiert, auch wenn nicht bekannt ist wie die Verhandlung gegen den Vogt ausging. Sicher ist jedoch, dass man an der rechtmäßigen Verurteilung Elins starke Zweifel hatte.

Copyright: Herbert Kårlin

söndag, januari 1

Hexenverfolgungen in Schweden

Verglichen mit den anderen europäischen Ländern gab es in Schweden nur relativ wenige Hexenprozesse, wobei nahezu alle Hexenprozesse des Landes zwischen 1492 und 1704 stattfanden. In dieser Epoche wurden, nach schriftlichen Quellen, insgesamt etwa 400 Personen hingerichtet. Rund 300 unter ihnen wurden im Zeitraum von nur acht Jahren zum Tode verurteilt, da von 1668 bis 1676, unter dem schwedischen König Karl XI. (1655 - 1697), eine wahre Hexenjagd einsetzte, die als „det stora oväsendet“ in die schwedische Geschichte einging. Während dieser Zeit wurde das ganze Land nahezu systematisch nach Hexen durchforstet, wobei jeder und jede Beschuldigte, teilweise auch unter Folter, weitere Hexen nennen sollte, damit man dem Unwesen ein Ende bereiten konnte.

Die ersten Hexenverfolgungen Schwedens fanden im Götaland und im Småland statt, wobei im Mittelalter und bis zur Regierung von Karl XI. Hexerei (Trolldom) jedoch kaum als kriminelle Tat angesehen wurde, zumindest so lange dadurch niemand getötet wurde. Einer der wenigen geschichtlichen Hexenprozesse dieser Zeit, die Verurteilung von Eric Clauesson (? - 1492) zum Tode im Jahre 1492, wird daher auch weniger als Hexenprozess gesehen, sondern als Verfolgung der Ketzerei durch die Kirchenherren, da Eric Clauesson das Christentum ablehnte und als wahren Gott den altnordischen Oden (Odin) verherrlichte. Über die anderen Todesurteile zwischen 1492 und 1668 liegen leider nur unvollständige Dokumente vor und geben daher ein ungenaues Bild über die Hexenverfolgungen in Schweden. Die erste Frau, die als Hexe hingerichtet wurde, war Lasses Birgitta (? - 1550) auf Öland, die dann 1550 unter dem Beil starb.

Die Hexenprozesse zwischen den Jahren 1668 und 1676 verliefen in ganz Schweden, ausgenommen das Bohuslän, nach dem gleichen Muster. Fast grundsätzlich hatten die Angeschuldigten Kinder entführt und sie entweder dem Teufel übergeben oder sie zum legendären Blåkulla gebracht. Die Anklagen kamen fast immer von Kindern, meist elternlosen Bettlern, die mit Essen belohnt wurden, wenn sie jemanden der Hexerei beschuldigten. In den Augen der Kirche sagten Kinder grundsätzlich die Wahrheit, so dass eine weitere Beweisführung nicht nötig war. Bei den meisten Angeklagten handelt es sich dabei um Personen, die sich nicht den Regeln einer Dorfgemeinschaft unterstellt hatten, geistig zurückgeblieben waren, oder ganz einfach der führenden Schicht eines Dorfes, also der Meinung des Priesters, nicht unterwarfen.

Wie viele Personen in Schweden tatsächlich wegen Hexerei angeklagt wurden ist unbekannt, da nur wenige Dokumente über die Verfolgungen als solches vorhanden sind und bei weitem nicht jede Hexe und nicht jeder Hexenmeister zum Tode verurteilt wurden. Kinder kamen in der Regel mit einer Prügelstrafe davon, andere mussten Spießrutenlaufen oder wurden ins Gefängnis gesteckt. Wie viele im Kerker noch vor der Verhandlung Selbstmord begingen, an Hunger oder auch der Tortur starben, ist ebenfalls unbekannt. Innerhalb der rund 200 Jahre an Hexenverfolgungen wurden jedoch offiziell nur etwa 400 Personen tatsächlich hingerichtet. Zu beachten ist dabei, das in Schweden, im Gegensatz zu Deutschland, nur wenige Hexen oder Hexenmeister lebend auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, sondern meist vorher geköpft wurden.


Als letzte Hinrichtung betrachtet man in der schwedischen Geschichte das Köpfen von Anna Eriksdotter (1624 - 1704) am 15. Juni 1704. Im Jahre 1734, unter dem König Fredrik I., (1676 - 1751) wurde dann die Todesstrafe für Zauberei abgeschafft, 1757 kam der letzte Hexenprozess vor ein Gericht und 1797, unter Gustav IV. Adolf (1778 - 1837), wurde auch ein Pakt mit dem Satan nicht mehr rechtlich verfolgt, was den legalen Hexenprozessen ein endgültiges Ende bereitete.

Copyright: Herbert Kårlin