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fredag, augusti 3

Elin aus Horsnäs wird als Hexe verurteilt

Während der Hexenmeister Eric Clauesson bereits 1492 hingerichtet wurde und Lasses Birgitta auf Öland 1550, so setzten die Hexenprozesse und Hexenverfolgungen im Småland erst zu Ende des 16. Jahrhunderts ein, als zwischen 1588 und 1638 der Henker Håkan in Jönköping aktiv war, einer der ersten Henker, der als Spezialist bei der Erkennung von Hexenmeister und Hexen galt, da er in Deutschland und Dänemark sämtliche Methoden der Tortur, der Hexenproben und der Kennzeichen von Hexen gelernt hatte.

Wie viele Frauen und Männer unter Håkan starben, ist ungewiss, wobei in mehreren Fällen zwar die Namen der Verurteilten überliefert wurden, aber nur einer seiner Fälle wirklich an Bedeutung gewann, nämlich die Verurteilung von Elin in Horsnäs, einer Frau, die beim ersten Prozess freigesprochen wurde, jedoch später erneut vor Gericht stand und zum Tod verurteilt wurde.

Elin wurde erstmals 1599 oder 1601, gemeinsam mit zwei anderen, jedoch unbekannten Frauen als Hexe vor Gericht gestellt, da man sie anklagte ihren Mann durch Hexerei ermordet zu haben. Håkan griff in diesem Fall zur Wasserprobe, d.h. die drei Frauen wurden an Händen und Füssen gefesselt und dann ins Wasser geworfen. Schwammen sie, sie waren sie schuldig, gingen sie unter, so waren sie unschuldig. Der Ausgang der Prüfung hing daher von der Geschicklichkeit und der Intention des Henkers oder Vollstreckers ab.

Als Elin ins Wasser geworfen wurde, ging sie unmittelbar unter, was bedeutete, dass sie keine Hexe war und frei kam, im Gegensatz zu den anderen beiden Frauen. Unmittelbar wurde jedoch darüber spekuliert, ob Håkan nicht von Elin bestochen war und er sie so vorbereitete, dass sie untergehen musste. Als sich beim zweiten Prozess die Idee verhärtete, dass Håkan Elin nackt gesehen haben musste, war die Vermutung nahe, dass die mutmaßliche Hexe Håkan mit Sex bezahlt hatte.

Aber auch, wenn Elin offiziell frei gesprochen wurde und nach Hause gehen konnte, so behielt sie in Horsnäs den Ruf einer Hexe und beim Gericht gingen ständig neue Klagen über ihre Untaten ein. Sie hatte beim Verlobten ihrer Schwester Liebesgetränke benutzt, ihr Sohn hatte sie als Rabe fliegen sehen, sie hatte durch Zauberei Morde begangen, Höfe verzaubert und vieles mehr wurde ihr zur Last gelegt. Die Anzahl der Klagen und die zahlreichen Zeugen erzwangen daher einen zweiten Prozess gegen Elin.

Elin versicherte erneut ihre Unschuld, aber da Håkan vom Vogt Per Olsson unter Druck gesetzt wurde, wollte er ihre Schuld auf jeden Fall beweisen. Noch bevor Håkan daher zur Wasserprobe griff, erklärte er, dass Elin des Hexenzeichen trage, also ein Muttermal habe, das von der Form her ein Zeichen Satans wäre. Die Frauen, die Elin untersuchten, entdeckten zwischen den Schultern tatsächlich ein Hexenzeichen, eine Marke, die sie noch nie zuvor gesehen hatten und die wie ein Tierfuß des Teufels aussah und an einer ungewöhnlichen Stelle saß. Erst anschließend kam es zur Wasserprobe, die Elin ebenfalls nicht bestand, denn sie schwamm auf der Oberfläche des Wassers, was drei Zeugen bestätigten.

Aber auch dies reichte Håkan in diesem Fall nicht als Beweis, also rasierte er Elin am ganzen Körper, damit sie in ihrer Behaarung keinen Hexenknoten verstecken konnte und sich dadurch weder schützen konnte noch andere, also Håkan, verzaubern konnte. Unter der folgenden Folter, die auch im Småland um diese Zeit sehr selten war, versicherte Elin  weiterhin, dass sie keine Hexe sei, gab aber, völlig ungefragt, zu ihren ersten Mann mit Arsen vergiftet zu haben, also einen Mord begangen zu haben.

Geschichtsforscher nehmen an, dass Elin wusste, dass sie zum Tode verurteilt würde und ohne eine Schuld zu bekennen so lange gefoltert würde bis sie die Hexerei zugeben würde, aber sie wollte der eventuellen Verbrennung auf dem Scheiterhaufen entkommen. Indem sie einen Mord bekannte, so war die Todesstrafe durch das Beil jedoch sicher, also ein relativ schneller Tod. Am 28. September 1611 wurde Elin von Horsnäs daher wegen Mordes zum Tode verurteilt und wenige Tage später hingerichtet. Die sieben Anklagepunkte wegen Hexerei spielten in diesem Moment keine Rolle mehr.

Dieser Hexenprozess ist jedoch nicht nur wegen seinem Verlauf einzigartig in der Geschichte der Hexenprozesse, sondern auch, weil 1615 der Vogt Per Ollson aus Sunnerbo, der sich für die Verurteilung Elins eingesetzt hatte, vor Gericht verantworten musste um den Prozessverlauf um Elin zu rechtfertigen, da dieser von mehreren Seiten als äußerst merkwürdig empfunden wurde. Nur deswegen wurde der Prozess um Elin sehr genau dokumentiert, auch wenn nicht bekannt ist wie die Verhandlung gegen den Vogt ausging. Sicher ist jedoch, dass man an der rechtmäßigen Verurteilung Elins starke Zweifel hatte.

Copyright: Herbert Kårlin

torsdag, april 19

Das große Unwesen unter Karl XI. - Det stora oväsendet

Unter den rund 400 Personen, die in Schweden als Hexen oder Hexenmeister hingerichtet wurden, wurden etwa 300 in der kurzen Phase zwischen 1668 und 1676 zum Tode verurteilt, einer Epoche, die in Schweden „det stora oväsendet“ (das große Unwesen) oder „det stora blåkullabullret“ (das Gepolter um den Blåkullan) genannt wird.

Offiziell fand diese Massenhysterie unter dem schwedischen König Karl XI. statt, wobei dies allerdings in gewisser Weise an der Wahrheit vorbeigeht, denn zwischen 1668 und 1672 wurde der damalige minderjährige König offiziell von seiner Mutter, der Königin Hedvig Eleonora, vertreten und selbst während seiner offiziellen Regierungszeit danach behielt Hedvig Eleonora das Ruderin der Hand, da der König zurückgezogen lebte und Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben hatte. Hedvig Eleonora war dagegen katholisch erzogen und auch mehr von Deutschland und Frankreich beeinflusst als von Schweden.

Im Gegensatz zu anderen Ländern wurde in Schweden die Tortur nicht regelmäßig eingesetzt, wobei die Methoden der Tortur jedoch vor allem aus Deutschland übernommen wurden. Ein Hauptziel der Prozesse dieser Zeit war alle Hexen und Hexenmeister des Landes zu finden. Da man davon ausging, dass sich die Gruppe immer auf dem legendären Blåkulla traf, so war es logisch, dass jede Hexe früher oder später dazu gezwungen wurde weitere Hexen zu nennen, die dort verkehrten. Niemand konnte sich daher während dieser acht Jahre sicher fühlen.

Dass man während des „stora oväsendet“ nur 300 Hexen hinrichtete, liegt allerdings daran, dass eine sehr große Anzahl an ihnen der Todesstrafe entging und mit Auspeitschen, Spießrutenlauf oder einer anderen Strafe davonkam, unter der Voraussetzung natürlich, dass sie auch versicherten sich von der Hexerei abzuwenden. Kinder wurden grundsätzlich nicht zum Tode verurteilt, sondern mussten sich meist in die Obhut der Kirche begeben. Wie viele Hexen in diesen acht Jahren tatsächlich vor Gericht gestellt wurden, ist völlig unbekannt, da sehr viele Aufzeichnungen heute verschwunden sind.

Die Hexenprozesse während „det stora oväsenet“ nahmen 1668 in Härjedalen ihren Anfang. Der Vorteil dabei war, dass dadurch noch relativ wenige Hexen vor Gericht gestellt wurden und die Urteile relativ mild ausfielen. Vermutlich wurden nach den Hexenprozessen in Härjedalen gerade einmal acht Hexen hingerichtet.

Noch im gleich Jahr kamen die Prozesse dann auch nach Dalarna. Hier änderte sich das Prinzip, denn zum einen mischten sich die Priester mehr in die Geschehnisse ein, zum anderen kamen die Fachkräfte für Hexenprozesse aus Stockholm angereist, was zu den bekannten Hexenprozessen in Mora führte. In Dalarna wurde auch nachweislich Tortur bei Verhören angewandt. In diesem Gebiet wurden innerhalb von nur drei Jahren etwa 50 Personen hingerichtet.

Im Bohuslän setzten die Hexenverfolgungen im Jahre 1669 ein, aber da dieser Teil Schwedens damals zu Dänemark gehörte, sind die Prozesse nicht mit jenen in Schweden zu vergleichen, da es sich um eine andere Art von Beweisführung handelte und Tortur allgemein angewandt wurde. Nach den Hexenprozessen im Bohuslän wurden mindestens 24 Hexen und Hexenmeister hingerichtet und mehrere starben noch während der Gefangenschaft.

Im Jahre 1671 kamen die Hexenprozesse dann ins Hälsingland. Da hier jedoch einer der bedeutendste Kritiker der Hexenverfolgungen der Kommission vorstand, wurden dort nur jene Hexen hingerichtet, die ohne Tortur freiwillig zugaben Hexen zu sein. Gustav Rosenhane hatte auch starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Kinderaussagen. Dennoch wurden bei den Hexenprozessen im Hälsingland noch 34 Personen hingerichtet, weitaus mehr als in Härjedalen.

Im Jahre 1674 erreichten die Hexenprozesse dann das Ångermanland und das Gästrikland. Da in diesem Jahr eine Missernte verzeichnet wurde und eine große Hungernot einsetzte, entstand eine wahre Hysterie der Hexenverfolgung. Hier mussten sich gleich zwei Kommissionen nur mit Hexenprozessen beschäftigen. Bei den Hexenprozessen im Ångermanland und dem Gästrikland wurden etwa 200 Hexen und Hexenmeister zum Tode verurteilt. In diesen beiden Gegenden waren die Priester eine treibende Kraft, wobei hier Tortur für Bekenntnisse sogar gesetzlich vorgeschrieben wurde.

Über bettelnde Kinder, die verstanden hatten Nahrung gegen Denunziation zu tauschen, kam die Hexenverfolgung dann im Jahre 1675 nach Västerbotten. Obwohl die Priester der Region eine Kommission und Prozesse forderten, verlief hier „das große Unwesen“ relativ harmlos, denn die Priester konnten die Hexen nur vom Gottesdienst ausschließen, da die Richter den Kindern keinen Glauben schenkten und deshalb auch niemanden zum Tode verurteilten.

Auch nach Uppland kam die Hexenverfolgung im Jahre 1675 durch bettelnde Kinder, die von der Kirche mit offenen Armen aufgenommen wurden. Die Priester verfolgten das Thema von der Kanzel aus und schafften damit eine gewisse Hysterie unter der Bevölkerung. Aber auch hier wurden nur wenige Hexen hingerichtet, da man zum einen den Kindern nicht sehr viel Glauben schenkte, zum anderen bekannt geworden war, dass von den Stockholmer Kommissionen fadenscheinige Urteile gegen Hexen gefällt worden waren und Beweismittel großenteils fehlten.

Als „det stora oväsendet“ dann 1675 Stockholm erreicht, waren Richter bereits unwillig geworden und setzten lediglich auf Grund des Druckes der Priester eine Kommission ein, was dazu führte, dass hunderte von Frauen von Kindern als Hexen denunziert wurden. Nachdem jedoch die Kinder die abscheulichsten Geschichten über ihre Reisen nach Blåkullen erzählten und die Richter extrem misstrauisch waren, bekannten die Kinder bei Verhören, dass sie gelogen hatten. In Stockholm wurden dann sämtliche falsche Zeugen bestraft, was dazu führte, dass die Massenverfolgung von Hexen zu Ende ging. 

Copyright: Herbert Kårlin

tisdag, mars 20

Der „Blåkulla“ in der schwedischen Geschichte

Der Begriff Blåkulla kommt vom altnorwegischen Wort Blaakollen und bezeichnete die in der Ferne blau schimmernden Berge in denen die Trolle wohnen und alle Geister, die die Krankheiten zu den Menschen bringen. Eine andere Bedeutung, insbesondere der Zusammenhang mit dem deutschen Blocksberg, tauchte in Schweden erst im 17. Jahrhundert in Zusammenhang mit der Hexenverfolgung auf und wechselte dabei auch die Bedeutung. Während des „stora oväsendet“, dem Höhepunkt der Hexenverfolgungen in Schweden, glaubte man dann an die tatsächliche Existenz des Blåkullan, der selbst eine Notwendigkeit wurde um Hexen verurteilen zu können.

Während der Hexenprozesse in Schweden dienten vor allem Kinder, die von Hexen zum Blåkulla entführt worden waren, als Zeugen, wobei man den Hexen nachsagte, dass sie auf egal welchem Hilfsmittel oder Tier zum Blåkulla fliegen konnten und vom Teufel aufgefordert waren Kinder mitzubringen, die er dann in die satanische Kunst einweihen konnte. Vor allem diese Kinder konnten daher, nach der Meinung der Richter, Hexen erkennen, denn man konnte auf andere Weise nicht einmal nachweisen, dass die Hexen je aus ihrem Heim verschwunden waren, denn jede ihrer Reisen zum Blåkullan geschah ohne dass es Nachbarn entdecken konnten, da eine Hexe sich verdoppeln konnte und sich damit an zwei Stellen gleichzeitig aufhalten konnte.

Die Hexenrichter gingen davon aus, dass die Reisen zum Blåkullan hauptsächlich zu Ostern und der Walpurgisnacht stattfanden, wobei auf dem Berg Kinder und Hexen gemeinsam feierten, aber unterschiedliche Erlebnisse hatten. Am Bestimmungsort fand ein gigantisches Fest statt bei dem sehr viel gegessen und getrunken wurde und die Hexen die ganze Nacht über Sex mit Kerzen und dem Teufel hatten, was man als Beweis dafür nahm, dass sich die Hexe weit von der Religion entfernt hatte und selbst christliche Symbole für ihre Ausschreitungen missbrauchten.

Was bei mehreren Hexenprozessen etwas merkwürdig war, war die Tatsache, dass manche Kinder auch Engel auf dem Blåkullan getroffen haben, da neben dem Saal des Teufels, der ebenfalls als Blåkulla (Blauer Hügel) bezeichnet wurde der Vitkulla (Weiße Hügel) der Engel lag. Diese Engel hatten Krallen als Hände und Füße und schlugen den Kindern das Essen des Teufels aus den Händen und hielten sie an bei ihrer Rückkehr die Hexen den Behörden anzugeben, aber gaben auch andere, teils unsinnige, Ratschläge.

Diese Engel spielten bei den Hexenprozessen dann ebenfalls eine wichtige Rolle, denn die Kinder hatten beim Teufel ja die gleichen Sünden begangen wie die Hexen, waren aber als Zeugen nötig. Indem sie in Kontakt mit Engeln waren, so konnten die Richter sie als reine Opfer der Hexen betrachten, die von einer göttlichen Gewalt in der letzten Sekunde gerettet wurden. Gerade deshalb waren die Aussagen von Kindern bei den Prozessen so bedeutend.

Die Trennung zwischen dem Blåkullen der Trolle und jenem der Hexen wird auch dadurch deutlich, dass die beschriebenen Riten der Hexen nicht aus der nordischen Mythologie stammten, sondern auf Fruchtbarkeitsriten bauten, die nach der katholischen Religion am meisten zu verdammen waren und, zum Beispiel, aus Thrakien stammten.

Über die Lage des Blåkulla war man sich zur Zeit der Hexenverfolgungen allerdings uneinig, wobei die Erhebung auf Marstrand im Bohuslän und eine im Kalmarsund als die wahrscheinlichsten Orte galten.

Copyright: Herbert Kårlin

fredag, februari 10

Eric Clauesson, Ketzer oder Hexenmeister

Im Verhältnis zu den europäischen Hexenverfolgungen wurde in Schweden sehr früh der erste Hexenmeister verbrannt, wobei man bei diesem ersten Fall, der als einer der wenigen Fälle des Landes noch während der katholischen Epoche stattfand, die Verurteilung vermutlich mehr auf Häresie beruhte als auf Zauberei, da der Gerichtshof keinen Unterschied zwischen dem Teufel und dem Gott Oden (Odin) der nordischen Mythologie machte.

Eric Clauesson, ein Diener des Gutsbesitzers Hans Persson in Värmdö beging im Grunde zwei unterschiedliche Verbrechen. Zum einen stahl er regelmäßig Geld von seinem Herren, das er im Garten vergrub, zum anderen flehte er Odin an ihm aus der Armut und der Not zu helfen. Sein Fehler war daher nicht den christlichen Gott anzuflehen, sondern sein Schicksal in die Hände der „heidnischen“ Götter zu legen.

Als Eric Clauesson von seinem Herren beim Stehlen erwischt wurde, gab er dies vor Gericht sofort zu, erklärte jedoch gleichzeitig, dass er jede Woche Odin getroffen habe, der ihm seine Hilfe zugesagt hatte. Für die Richter hatte Clauesson natürlich keinen, in ihren Augen, nicht existierenden Gott getroffen, sondern den Teufel, wobei die Gerichtsakten vom Teufel sprechen, die Stadt Stockholm indes Odin aufführt.

Das Gericht befand Eric Clauesson im Jahre 1492 für schuldig und verurteilte ihn wegen Diebstahl zum Tode, wobei sein Kopf anschließend zur Abschreckung auf einem Pfahl befestigt werden sollte. Wegen Hexerei sollte er zusätzlich auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden. Da ein Vergehen gegen Gott in dieser Zeit strenger bestraft wurde als ein Diebstahl, wurde bei Clauesson nur die bedeutendere Strafe durchgeführt, das heißt, er wurde als einer der wenigen Personen in Schweden noch lebend auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Die Trennung zwischen Hexenprozess und Prozess wegen Häresie ist in diesem Fall sehr schwer auseinanderzuhalten, da im Zusammenhang mit diesem Prozess auch erstmal von neun Reisen des Täters zum Blåkulla geredet wurde, dem legendären Treffpunkt der Hexen. Für viele Geschichtswissenschaftler zeigt dieser erste Hexenprozess in Schweden weniger den Beginn einer Hexenverfolgung, sondern vielmehr einen Beweis dafür, dass die alten Götter der Mythologie für viele einfache Menschen weiterlebten, da die alten Götter in ihrem Denken greifbar waren und nicht in einer geistigen Welt gesucht werden mussten.
Copyright: Herbert Kårlin

söndag, januari 1

Hexenverfolgungen in Schweden

Verglichen mit den anderen europäischen Ländern gab es in Schweden nur relativ wenige Hexenprozesse, wobei nahezu alle Hexenprozesse des Landes zwischen 1492 und 1704 stattfanden. In dieser Epoche wurden, nach schriftlichen Quellen, insgesamt etwa 400 Personen hingerichtet. Rund 300 unter ihnen wurden im Zeitraum von nur acht Jahren zum Tode verurteilt, da von 1668 bis 1676, unter dem schwedischen König Karl XI. (1655 - 1697), eine wahre Hexenjagd einsetzte, die als „det stora oväsendet“ in die schwedische Geschichte einging. Während dieser Zeit wurde das ganze Land nahezu systematisch nach Hexen durchforstet, wobei jeder und jede Beschuldigte, teilweise auch unter Folter, weitere Hexen nennen sollte, damit man dem Unwesen ein Ende bereiten konnte.

Die ersten Hexenverfolgungen Schwedens fanden im Götaland und im Småland statt, wobei im Mittelalter und bis zur Regierung von Karl XI. Hexerei (Trolldom) jedoch kaum als kriminelle Tat angesehen wurde, zumindest so lange dadurch niemand getötet wurde. Einer der wenigen geschichtlichen Hexenprozesse dieser Zeit, die Verurteilung von Eric Clauesson (? - 1492) zum Tode im Jahre 1492, wird daher auch weniger als Hexenprozess gesehen, sondern als Verfolgung der Ketzerei durch die Kirchenherren, da Eric Clauesson das Christentum ablehnte und als wahren Gott den altnordischen Oden (Odin) verherrlichte. Über die anderen Todesurteile zwischen 1492 und 1668 liegen leider nur unvollständige Dokumente vor und geben daher ein ungenaues Bild über die Hexenverfolgungen in Schweden. Die erste Frau, die als Hexe hingerichtet wurde, war Lasses Birgitta (? - 1550) auf Öland, die dann 1550 unter dem Beil starb.

Die Hexenprozesse zwischen den Jahren 1668 und 1676 verliefen in ganz Schweden, ausgenommen das Bohuslän, nach dem gleichen Muster. Fast grundsätzlich hatten die Angeschuldigten Kinder entführt und sie entweder dem Teufel übergeben oder sie zum legendären Blåkulla gebracht. Die Anklagen kamen fast immer von Kindern, meist elternlosen Bettlern, die mit Essen belohnt wurden, wenn sie jemanden der Hexerei beschuldigten. In den Augen der Kirche sagten Kinder grundsätzlich die Wahrheit, so dass eine weitere Beweisführung nicht nötig war. Bei den meisten Angeklagten handelt es sich dabei um Personen, die sich nicht den Regeln einer Dorfgemeinschaft unterstellt hatten, geistig zurückgeblieben waren, oder ganz einfach der führenden Schicht eines Dorfes, also der Meinung des Priesters, nicht unterwarfen.

Wie viele Personen in Schweden tatsächlich wegen Hexerei angeklagt wurden ist unbekannt, da nur wenige Dokumente über die Verfolgungen als solches vorhanden sind und bei weitem nicht jede Hexe und nicht jeder Hexenmeister zum Tode verurteilt wurden. Kinder kamen in der Regel mit einer Prügelstrafe davon, andere mussten Spießrutenlaufen oder wurden ins Gefängnis gesteckt. Wie viele im Kerker noch vor der Verhandlung Selbstmord begingen, an Hunger oder auch der Tortur starben, ist ebenfalls unbekannt. Innerhalb der rund 200 Jahre an Hexenverfolgungen wurden jedoch offiziell nur etwa 400 Personen tatsächlich hingerichtet. Zu beachten ist dabei, das in Schweden, im Gegensatz zu Deutschland, nur wenige Hexen oder Hexenmeister lebend auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, sondern meist vorher geköpft wurden.


Als letzte Hinrichtung betrachtet man in der schwedischen Geschichte das Köpfen von Anna Eriksdotter (1624 - 1704) am 15. Juni 1704. Im Jahre 1734, unter dem König Fredrik I., (1676 - 1751) wurde dann die Todesstrafe für Zauberei abgeschafft, 1757 kam der letzte Hexenprozess vor ein Gericht und 1797, unter Gustav IV. Adolf (1778 - 1837), wurde auch ein Pakt mit dem Satan nicht mehr rechtlich verfolgt, was den legalen Hexenprozessen ein endgültiges Ende bereitete.

Copyright: Herbert Kårlin