Verglichen mit den anderen europäischen Ländern gab es in Schweden nur relativ wenige Hexenprozesse, wobei nahezu alle Hexenprozesse des Landes zwischen 1492 und 1704 stattfanden. In dieser Epoche wurden, nach schriftlichen Quellen, insgesamt etwa 400 Personen hingerichtet. Rund 300 unter ihnen wurden im Zeitraum von nur acht Jahren zum Tode verurteilt, da von 1668 bis 1676, unter dem schwedischen König Karl XI. (1655 - 1697), eine wahre Hexenjagd einsetzte, die als „det stora oväsendet“ in die schwedische Geschichte einging. Während dieser Zeit wurde das ganze Land nahezu systematisch nach Hexen durchforstet, wobei jeder und jede Beschuldigte, teilweise auch unter Folter, weitere Hexen nennen sollte, damit man dem Unwesen ein Ende bereiten konnte.
Die ersten Hexenverfolgungen Schwedens fanden im Götaland und im Småland statt, wobei im Mittelalter und bis zur Regierung von Karl XI. Hexerei (Trolldom) jedoch kaum als kriminelle Tat angesehen wurde, zumindest so lange dadurch niemand getötet wurde. Einer der wenigen geschichtlichen Hexenprozesse dieser Zeit, die Verurteilung von Eric Clauesson (? - 1492) zum Tode im Jahre 1492, wird daher auch weniger als Hexenprozess gesehen, sondern als Verfolgung der Ketzerei durch die Kirchenherren, da Eric Clauesson das Christentum ablehnte und als wahren Gott den altnordischen Oden (Odin) verherrlichte. Über die anderen Todesurteile zwischen 1492 und 1668 liegen leider nur unvollständige Dokumente vor und geben daher ein ungenaues Bild über die Hexenverfolgungen in Schweden. Die erste Frau, die als Hexe hingerichtet wurde, war Lasses Birgitta (? - 1550) auf Öland, die dann 1550 unter dem Beil starb.
Die Hexenprozesse zwischen den Jahren 1668 und 1676 verliefen in ganz Schweden, ausgenommen das Bohuslän, nach dem gleichen Muster. Fast grundsätzlich hatten die Angeschuldigten Kinder entführt und sie entweder dem Teufel übergeben oder sie zum legendären Blåkulla gebracht. Die Anklagen kamen fast immer von Kindern, meist elternlosen Bettlern, die mit Essen belohnt wurden, wenn sie jemanden der Hexerei beschuldigten. In den Augen der Kirche sagten Kinder grundsätzlich die Wahrheit, so dass eine weitere Beweisführung nicht nötig war. Bei den meisten Angeklagten handelt es sich dabei um Personen, die sich nicht den Regeln einer Dorfgemeinschaft unterstellt hatten, geistig zurückgeblieben waren, oder ganz einfach der führenden Schicht eines Dorfes, also der Meinung des Priesters, nicht unterwarfen.
Wie viele Personen in Schweden tatsächlich wegen Hexerei angeklagt wurden ist unbekannt, da nur wenige Dokumente über die Verfolgungen als solches vorhanden sind und bei weitem nicht jede Hexe und nicht jeder Hexenmeister zum Tode verurteilt wurden. Kinder kamen in der Regel mit einer Prügelstrafe davon, andere mussten Spießrutenlaufen oder wurden ins Gefängnis gesteckt. Wie viele im Kerker noch vor der Verhandlung Selbstmord begingen, an Hunger oder auch der Tortur starben, ist ebenfalls unbekannt. Innerhalb der rund 200 Jahre an Hexenverfolgungen wurden jedoch offiziell nur etwa 400 Personen tatsächlich hingerichtet. Zu beachten ist dabei, das in Schweden, im Gegensatz zu Deutschland, nur wenige Hexen oder Hexenmeister lebend auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, sondern meist vorher geköpft wurden.
Als letzte Hinrichtung betrachtet man in der schwedischen Geschichte das Köpfen von Anna Eriksdotter (1624 - 1704) am 15. Juni 1704. Im Jahre 1734, unter dem König Fredrik I., (1676 - 1751) wurde dann die Todesstrafe für Zauberei abgeschafft, 1757 kam der letzte Hexenprozess vor ein Gericht und 1797, unter Gustav IV. Adolf (1778 - 1837), wurde auch ein Pakt mit dem Satan nicht mehr rechtlich verfolgt, was den legalen Hexenprozessen ein endgültiges Ende bereitete.
Die ersten Hexenverfolgungen Schwedens fanden im Götaland und im Småland statt, wobei im Mittelalter und bis zur Regierung von Karl XI. Hexerei (Trolldom) jedoch kaum als kriminelle Tat angesehen wurde, zumindest so lange dadurch niemand getötet wurde. Einer der wenigen geschichtlichen Hexenprozesse dieser Zeit, die Verurteilung von Eric Clauesson (? - 1492) zum Tode im Jahre 1492, wird daher auch weniger als Hexenprozess gesehen, sondern als Verfolgung der Ketzerei durch die Kirchenherren, da Eric Clauesson das Christentum ablehnte und als wahren Gott den altnordischen Oden (Odin) verherrlichte. Über die anderen Todesurteile zwischen 1492 und 1668 liegen leider nur unvollständige Dokumente vor und geben daher ein ungenaues Bild über die Hexenverfolgungen in Schweden. Die erste Frau, die als Hexe hingerichtet wurde, war Lasses Birgitta (? - 1550) auf Öland, die dann 1550 unter dem Beil starb.
Die Hexenprozesse zwischen den Jahren 1668 und 1676 verliefen in ganz Schweden, ausgenommen das Bohuslän, nach dem gleichen Muster. Fast grundsätzlich hatten die Angeschuldigten Kinder entführt und sie entweder dem Teufel übergeben oder sie zum legendären Blåkulla gebracht. Die Anklagen kamen fast immer von Kindern, meist elternlosen Bettlern, die mit Essen belohnt wurden, wenn sie jemanden der Hexerei beschuldigten. In den Augen der Kirche sagten Kinder grundsätzlich die Wahrheit, so dass eine weitere Beweisführung nicht nötig war. Bei den meisten Angeklagten handelt es sich dabei um Personen, die sich nicht den Regeln einer Dorfgemeinschaft unterstellt hatten, geistig zurückgeblieben waren, oder ganz einfach der führenden Schicht eines Dorfes, also der Meinung des Priesters, nicht unterwarfen.
Wie viele Personen in Schweden tatsächlich wegen Hexerei angeklagt wurden ist unbekannt, da nur wenige Dokumente über die Verfolgungen als solches vorhanden sind und bei weitem nicht jede Hexe und nicht jeder Hexenmeister zum Tode verurteilt wurden. Kinder kamen in der Regel mit einer Prügelstrafe davon, andere mussten Spießrutenlaufen oder wurden ins Gefängnis gesteckt. Wie viele im Kerker noch vor der Verhandlung Selbstmord begingen, an Hunger oder auch der Tortur starben, ist ebenfalls unbekannt. Innerhalb der rund 200 Jahre an Hexenverfolgungen wurden jedoch offiziell nur etwa 400 Personen tatsächlich hingerichtet. Zu beachten ist dabei, das in Schweden, im Gegensatz zu Deutschland, nur wenige Hexen oder Hexenmeister lebend auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, sondern meist vorher geköpft wurden.
Als letzte Hinrichtung betrachtet man in der schwedischen Geschichte das Köpfen von Anna Eriksdotter (1624 - 1704) am 15. Juni 1704. Im Jahre 1734, unter dem König Fredrik I., (1676 - 1751) wurde dann die Todesstrafe für Zauberei abgeschafft, 1757 kam der letzte Hexenprozess vor ein Gericht und 1797, unter Gustav IV. Adolf (1778 - 1837), wurde auch ein Pakt mit dem Satan nicht mehr rechtlich verfolgt, was den legalen Hexenprozessen ein endgültiges Ende bereitete.
Copyright: Herbert Kårlin
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