Vor dem Jahre 1624 gab es in Schweden keine Gefängnisse, da man selbst bei geringeren Vergehen sehr schnell zur Todesstrafe griff und kleinere Strafen den Schandpfahl oder die Prügelstrafe zur Folge hatten. Kriegsgefangen, Kaufleute und Adelige wurden dagegen in Schlosskellern, Klöstern, Türmen oder auch in kleinen Räumen der Stadtmauer eingekerkert. Andere Gefangene, die noch auf ihr Urteil warteten, wurden oft in feuchte Erdlöcher hinabgelassen und waren zudem angekettet, damit ihnen jede Flucht unmöglich gemacht wurde.
Ab dem Jahre 1624, unter Gustav II. Adolf, entstanden dann die ersten Gefängnisse in denen vor allem Bettler, Tagesdiebe und schwer erziehbare Jugendliche eingesperrt wurden und teilweise schwere Arbeiten leisten mussten. Später wurden hier auch Ehebrecherinnen, Diebe und andere weibliche Verbrecher untergebracht, bisweilen ohne viel Chance die Gefangenschaft wieder lebend verlassen zu können.
Zur gleichen Zeit benötigte Gustav II. Adolf Arbeitskräfte für den Bau von Festungen, weshalb man männliche Verbrecher, die nicht hingerichtet wurden, zur Schwerarbeit an den Verteidigungsanlagen schickte. Dort wurden sie in der Regel angekettet und wurden nach der Arbeitszeit in den Kellern der Gebäude untergebracht. In der Regel kam diese Strafe einem Todesurteil gleich, nur dass die Gefangenen vorher noch bis zur Entkräftung Arbeit leisten musste. Unter Königin Kristina findet man dann erstmals eine Art Strafverordnung, nach der Verbrecher „slås i järn och arbeta för sitt brott“ (in Eisen geschlagen werden und für ihre Taten arbeiten müssen).
Ab 1698, unter Karl XII., wurden dann in ganz Schweden Rasphus (Raspelhäuser) für männliche Kinder und Spinnhus (Spinnereien) für Mädchen und Frauen eingerichtet. In den Rasphus mussten Jungs zur Strafe Brasilholz zur Herstellung von Farbstoff raspeln und in den Spinnhus Mädchen und Frauen Lein bearbeiten und spinnen. Die Arbeitszeit begann in der Regel morgens um vier Uhr und endete um 22 Uhr. Am Samstag wurde die Arbeit etwas früher beendet und am Sonntag war Ruhetag.
Noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts gab es jedoch nur relativ wenige Gefängnisse oder gefängnisartige Einrichtungen, denn noch 1734 lag auf 68 verschiedenen Vergehen die Todesstrafe und bis 1858 hatte jedes schwedische Län (Regierungsbezirk) einen eigenen Scharfrichter. Abgeschafft wurde die Todesstrafe in Schweden erst am 30. Juni 1921 bei Friedenszeiten und 1973 auch bei Kriegszeiten.
Zu Ende des 18. Jahrhunderts kamen neue Ideen über den Strafvollzug auf und man begann im ganzen Land Gefängnisse zu bauen, die als Vorläufer der heutigen Einrichtungen gelten können, denn jeder Gefangene bekam eine eigene Zelle, wobei Schwerverbrecher jedoch zusätzlich arbeiten mussten. Im Jahre 1844, unter Karl XV. kam dann die Entscheidung, dass jedes Län ein Gefängnis bauen musste und man ging langsam dazu über bei leichteren Verbrechen von der Todesstrafe abzusehen und diese in eine Gefängnisstrafe zu verwandeln.
Die Strafreform von 1832 unter Oscar I. füllte die Gefängnisse, da der König die körperliche Strafe abgeschafft hatte und die Todesstrafe seltener wurde. Die Alternative war daher Strafarbeit oder Gefängnis, wobei die Gefangenen während der Arbeitszeit nicht miteinander sprechen durften. Die Unterbringung in Zellen wurde im Laufe der Jahrzehnte immer häufiger und erreicht seinen Höhepunkt zwischen 1892 und 1916. Die isolierte Zellenstrafe, also die Einzelhaft, wurde 1946 in Schweden abgeschafft.
Die nächste bedeutende Reform fand dann im Jahre 1932 durch den Justizminister Karl Schlyter (Sozialdemokrat), der auch Präsident des obersten schwedischen Gerichtshof war, statt. Er fand, dass 13.000 Gefangene, die wegen Schulden im Gefängnis saßen, ein Auswuchs des Systems sei. Nach ihm hatten auch Alkoholiker, Jugendliche und geistig gestörte Personen nichts in den Gefängnissen zu tun, denn hier würde Ausbildung und medizinische Hilfe sinnvoller sein als ein Aufenthalt im Gefängnis. Karl Schlyter führte mit seiner Reform dann auch Bewährungsstrafen und Wiedereingliederungsmaßnahmen in Schweden ein. Die Reform war zu Beginn der 40er Jahre abgeschlossen und hat sich in den großen Zügen nicht mehr verändert.
Ab dem Jahre 1624, unter Gustav II. Adolf, entstanden dann die ersten Gefängnisse in denen vor allem Bettler, Tagesdiebe und schwer erziehbare Jugendliche eingesperrt wurden und teilweise schwere Arbeiten leisten mussten. Später wurden hier auch Ehebrecherinnen, Diebe und andere weibliche Verbrecher untergebracht, bisweilen ohne viel Chance die Gefangenschaft wieder lebend verlassen zu können.
Zur gleichen Zeit benötigte Gustav II. Adolf Arbeitskräfte für den Bau von Festungen, weshalb man männliche Verbrecher, die nicht hingerichtet wurden, zur Schwerarbeit an den Verteidigungsanlagen schickte. Dort wurden sie in der Regel angekettet und wurden nach der Arbeitszeit in den Kellern der Gebäude untergebracht. In der Regel kam diese Strafe einem Todesurteil gleich, nur dass die Gefangenen vorher noch bis zur Entkräftung Arbeit leisten musste. Unter Königin Kristina findet man dann erstmals eine Art Strafverordnung, nach der Verbrecher „slås i järn och arbeta för sitt brott“ (in Eisen geschlagen werden und für ihre Taten arbeiten müssen).
Ab 1698, unter Karl XII., wurden dann in ganz Schweden Rasphus (Raspelhäuser) für männliche Kinder und Spinnhus (Spinnereien) für Mädchen und Frauen eingerichtet. In den Rasphus mussten Jungs zur Strafe Brasilholz zur Herstellung von Farbstoff raspeln und in den Spinnhus Mädchen und Frauen Lein bearbeiten und spinnen. Die Arbeitszeit begann in der Regel morgens um vier Uhr und endete um 22 Uhr. Am Samstag wurde die Arbeit etwas früher beendet und am Sonntag war Ruhetag.
Noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts gab es jedoch nur relativ wenige Gefängnisse oder gefängnisartige Einrichtungen, denn noch 1734 lag auf 68 verschiedenen Vergehen die Todesstrafe und bis 1858 hatte jedes schwedische Län (Regierungsbezirk) einen eigenen Scharfrichter. Abgeschafft wurde die Todesstrafe in Schweden erst am 30. Juni 1921 bei Friedenszeiten und 1973 auch bei Kriegszeiten.
Zu Ende des 18. Jahrhunderts kamen neue Ideen über den Strafvollzug auf und man begann im ganzen Land Gefängnisse zu bauen, die als Vorläufer der heutigen Einrichtungen gelten können, denn jeder Gefangene bekam eine eigene Zelle, wobei Schwerverbrecher jedoch zusätzlich arbeiten mussten. Im Jahre 1844, unter Karl XV. kam dann die Entscheidung, dass jedes Län ein Gefängnis bauen musste und man ging langsam dazu über bei leichteren Verbrechen von der Todesstrafe abzusehen und diese in eine Gefängnisstrafe zu verwandeln.
Die Strafreform von 1832 unter Oscar I. füllte die Gefängnisse, da der König die körperliche Strafe abgeschafft hatte und die Todesstrafe seltener wurde. Die Alternative war daher Strafarbeit oder Gefängnis, wobei die Gefangenen während der Arbeitszeit nicht miteinander sprechen durften. Die Unterbringung in Zellen wurde im Laufe der Jahrzehnte immer häufiger und erreicht seinen Höhepunkt zwischen 1892 und 1916. Die isolierte Zellenstrafe, also die Einzelhaft, wurde 1946 in Schweden abgeschafft.
Die nächste bedeutende Reform fand dann im Jahre 1932 durch den Justizminister Karl Schlyter (Sozialdemokrat), der auch Präsident des obersten schwedischen Gerichtshof war, statt. Er fand, dass 13.000 Gefangene, die wegen Schulden im Gefängnis saßen, ein Auswuchs des Systems sei. Nach ihm hatten auch Alkoholiker, Jugendliche und geistig gestörte Personen nichts in den Gefängnissen zu tun, denn hier würde Ausbildung und medizinische Hilfe sinnvoller sein als ein Aufenthalt im Gefängnis. Karl Schlyter führte mit seiner Reform dann auch Bewährungsstrafen und Wiedereingliederungsmaßnahmen in Schweden ein. Die Reform war zu Beginn der 40er Jahre abgeschlossen und hat sich in den großen Zügen nicht mehr verändert.
Copyright: Herbert Kårlin
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