Die Västmannalagen gehören zu den mittelalterlichen Landskapslagar und sind gewissermassen die umstrittensten dieser Gesetzessammlungen, da man bis heute nicht sicher ist, welchen Zusammenhang die äldre Västmannalagen mit den yngre Västmannalagen haben und ob das ältere Västmannalagen für das Västmanland oder für Dalarna galt.
Die Västmannalagen sind sehr stark von den Upplandslagen beeinflusst und wurden im 14. Jahrhundert niedergeschrieben, wobei vom älteren Västmannalagen, das spätestens Mitte des 13. Jahrhunderts in Kraft trat, nur eine einzige Abschrift existiert und von der jüngeren Gesetzessammlung zwei Exemplare.
Auch wenn sich die Geschichtswissenschaftler bis heute nicht darüber einigen konnten für welche Region die Västmannalagen tatsächlich galten, so sind die Texte dennoch von bedeutendem geschichtlichen Interesse.
Zum einen kann man in diesem Text lesen, dass ein Dieb "a þing oc a ring" geführt werden muss, also zum Thingplatz, der sich in einem Ring befand, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, dass das Thing um diese Zeit innerhalb eines Domarringes abgehalten wurde.
An einer anderen Stelle des Textes findet man eine Aufzählung der wichtigsten Saatarten jener Epoche, woraus man entnehmen kann, dass für die Landwirtschaft jener Zeit Weizen, Roggen, Bohnen, Erbsen, Leinen und Cannabis die größte Bedeutung hatten. Während die ersten vier Getreide- und Gemüsearten der Ernährung dienten, waren die letzten beiden für die Herstellung jeder Art von Textilien, Seilen und Netzen gedacht waren.
In den Västmannalagen findet man auch klare Hinweise zur Abtreibung, denn wenn eine Frau dieser Tat angeklagt war so musste die Angeklagte durch Zeugen beweisen, dass sie unschuldig war und man sich auf ihr Wort verlassen konnte. Hatte sie keine Zeugen, so wurde sie zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, was beweist, dass die Abtreibung im katholischen Mittelalter weitaus toleranter betrachtet wurde als nach dem Gesetz von 1734, wo auf Abtreibung die Todesstrafe stand.
Vor allem was die Abtreibung betrifft, so sieht man zwischen den verschiedenen Regionalgesetzen des Mittelalters deutliche Unterschiede, denn während im Västmannalagen die Beschuldigte Zeugen finden musste um ihre Unschuld zu beweisen, kann man im Västgötalagen lesen, dass derjenige, der eine Frau der Abtreibung beschuldigte, dies durch Zeugen belegen musste. Waren keine Zeugen zu finden, so wurde der oder die Klagende wegen Ehrenkränkung verurteilt.
Die Västmannalagen sind sehr stark von den Upplandslagen beeinflusst und wurden im 14. Jahrhundert niedergeschrieben, wobei vom älteren Västmannalagen, das spätestens Mitte des 13. Jahrhunderts in Kraft trat, nur eine einzige Abschrift existiert und von der jüngeren Gesetzessammlung zwei Exemplare.
Auch wenn sich die Geschichtswissenschaftler bis heute nicht darüber einigen konnten für welche Region die Västmannalagen tatsächlich galten, so sind die Texte dennoch von bedeutendem geschichtlichen Interesse.
Zum einen kann man in diesem Text lesen, dass ein Dieb "a þing oc a ring" geführt werden muss, also zum Thingplatz, der sich in einem Ring befand, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, dass das Thing um diese Zeit innerhalb eines Domarringes abgehalten wurde.
An einer anderen Stelle des Textes findet man eine Aufzählung der wichtigsten Saatarten jener Epoche, woraus man entnehmen kann, dass für die Landwirtschaft jener Zeit Weizen, Roggen, Bohnen, Erbsen, Leinen und Cannabis die größte Bedeutung hatten. Während die ersten vier Getreide- und Gemüsearten der Ernährung dienten, waren die letzten beiden für die Herstellung jeder Art von Textilien, Seilen und Netzen gedacht waren.
In den Västmannalagen findet man auch klare Hinweise zur Abtreibung, denn wenn eine Frau dieser Tat angeklagt war so musste die Angeklagte durch Zeugen beweisen, dass sie unschuldig war und man sich auf ihr Wort verlassen konnte. Hatte sie keine Zeugen, so wurde sie zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, was beweist, dass die Abtreibung im katholischen Mittelalter weitaus toleranter betrachtet wurde als nach dem Gesetz von 1734, wo auf Abtreibung die Todesstrafe stand.
Vor allem was die Abtreibung betrifft, so sieht man zwischen den verschiedenen Regionalgesetzen des Mittelalters deutliche Unterschiede, denn während im Västmannalagen die Beschuldigte Zeugen finden musste um ihre Unschuld zu beweisen, kann man im Västgötalagen lesen, dass derjenige, der eine Frau der Abtreibung beschuldigte, dies durch Zeugen belegen musste. Waren keine Zeugen zu finden, so wurde der oder die Klagende wegen Ehrenkränkung verurteilt.
Copyright: Herbert Kårlin
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