In der nordischen Geschichte, sowohl in Schweden, als auch in Norwegen und Dänemark, findet man im frühen Mittelalter immer wieder den Begriff „Jarl“, der etymologisch den gleichen Ursprung hat wie der altenglische „Eorl“ (modern: Earl) und bezeichnete eine Person, die eines der höchsten Ämter des Landes innehatte. Im schwedischen Reich gab es außer der Bezeichnung Jarl auch noch die Bezeichnungen Riksjarl (Reichsjarl), Ättejarl (Geschlechtsjarl) und Svearnas Jarl (Jarl der Svear).
Spricht man nur allgemein von einem Jarl, so meint man in der schwedischen Geschichte den höchsten Amtsmann des Landes, also den höchsten Beamten, der den König teilweise vertrat oder auch die Reichsgeschäfte führte bis ein minderjähriger König die Amtsgeschäfte selbst in die Hände nehmen konnte.
In der Regel entstammte ein schwedischer Jarl einem Königsgeschlecht und hatte auch selbst bedeutende Beziehungen, so dass man davon ausgehen kann, dass die Politik des schwedischen Reiches oft mehr von den Entscheidungen und den Beziehungen des Jarl abhing als vom König selbst.
Auch wenn der erste bekannte Jarl der schwedischen Geschichte Birger Brosa war und der letzte, der geschichtlich eine große Bedeutung hatte Birger Jarl (Birger Magnusson), so weiß man nicht, wann der erste Jarl in Schweden tatsächlich ernannt wurde, denn der älteste Jarl im nordischen Raum kann auf etwa 500 nach Christus datiert werden. Das Amt als solches wurde in Schweden im Jahre 1308 abgeschafft, also 42 Jahre nach dem Tode von Birger Jarl.
Da Schweden zur Zeit als die ersten Jarle ernannt wurden nicht geeinigt war, so konnte sich die Macht eines Jarl von Region zu Region stark unterscheiden. Ein Jarl in Skåne hatte teilweise andere Aufgaben und Möglichkeiten als jener auf Gotland, in Svitjod oder in Västergötland, auch wenn sie alle den gleichen Titel trugen. In der schwedischen Geschichte haben wir nur über acht Jarls, von Birger Brosa bis zu zu Birger Jarl, etwas mehr Information.
Die wichtigste Aufgabe eines Jarl des Mittelalters war das Reich zu verwalten und königliches Recht auch dort durchzusetzen wo sich der König kaum aufhielt und teilweise auch keine Autorität hatte. Es handelte sich daher um eine Vertrauensstelle, die sehr viel diplomatisches Gespür erforderte.
Eine Ausnahme bildete Birger Magnusson, der sich selbst „Dux sveciae“ (Herzog der Schweden) nannte und als Jarl das gesamte schwedische Reich regierte. Auch wenn die Amtsbezeichnung nach ihm noch existierte, so war Birger Jarl in der Tat der letzte je ernannte Jarl Schwedens.
Spricht man nur allgemein von einem Jarl, so meint man in der schwedischen Geschichte den höchsten Amtsmann des Landes, also den höchsten Beamten, der den König teilweise vertrat oder auch die Reichsgeschäfte führte bis ein minderjähriger König die Amtsgeschäfte selbst in die Hände nehmen konnte.
In der Regel entstammte ein schwedischer Jarl einem Königsgeschlecht und hatte auch selbst bedeutende Beziehungen, so dass man davon ausgehen kann, dass die Politik des schwedischen Reiches oft mehr von den Entscheidungen und den Beziehungen des Jarl abhing als vom König selbst.
Auch wenn der erste bekannte Jarl der schwedischen Geschichte Birger Brosa war und der letzte, der geschichtlich eine große Bedeutung hatte Birger Jarl (Birger Magnusson), so weiß man nicht, wann der erste Jarl in Schweden tatsächlich ernannt wurde, denn der älteste Jarl im nordischen Raum kann auf etwa 500 nach Christus datiert werden. Das Amt als solches wurde in Schweden im Jahre 1308 abgeschafft, also 42 Jahre nach dem Tode von Birger Jarl.
Da Schweden zur Zeit als die ersten Jarle ernannt wurden nicht geeinigt war, so konnte sich die Macht eines Jarl von Region zu Region stark unterscheiden. Ein Jarl in Skåne hatte teilweise andere Aufgaben und Möglichkeiten als jener auf Gotland, in Svitjod oder in Västergötland, auch wenn sie alle den gleichen Titel trugen. In der schwedischen Geschichte haben wir nur über acht Jarls, von Birger Brosa bis zu zu Birger Jarl, etwas mehr Information.
Die wichtigste Aufgabe eines Jarl des Mittelalters war das Reich zu verwalten und königliches Recht auch dort durchzusetzen wo sich der König kaum aufhielt und teilweise auch keine Autorität hatte. Es handelte sich daher um eine Vertrauensstelle, die sehr viel diplomatisches Gespür erforderte.
Eine Ausnahme bildete Birger Magnusson, der sich selbst „Dux sveciae“ (Herzog der Schweden) nannte und als Jarl das gesamte schwedische Reich regierte. Auch wenn die Amtsbezeichnung nach ihm noch existierte, so war Birger Jarl in der Tat der letzte je ernannte Jarl Schwedens.
Copyright: Herbert Kårlin
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