Wann die Todesstrafe als Bestrafung in Schweden erstmals auftauchte, ist unbekannt, wobei sich die Geschichtswissenschaftler jedoch einig darin sind, dass die Todesstrafe vermutlich bis zur jüngeren Steinzeit (Neolithikum) zurückreicht. Warum man, selbst bei einfachen Vergehen nicht zu anderen Strafen griff, sehen die Forscher darin, dass auch Menschenopfer als normal betrachtet wurden, aber auch, dass die art der Bestrafung von der Ehre eines Geschlechtes abhing. Aber egal welcher Theorie man folgt, die Todesstrafe sollte abschrecken und dadurch die Kriminalität im Keime ersticken.
Auch wenn man weiß, dass der Lagman in Schweden bereits existierte bevor das erste Landskapslag verfasst wurde, so ist unbekannt wann er zur Todesstrafe riet und wann er eine Art Geldstrafe auferlegte. Da jedoch die Lanskapslagar auf die Kenntnisse dieser Lagmän aufbauten, ist anzunehmen, dass auch die Strafen vor der eigentlichen Gesetzgebung Schwedens entsprechend hart war.
In vielen Fällen wurde ein Täter allerdings nur indirekt zum Tode verurteilt, weil er als „friedslos“ (fredlös) erklärt wurde, also „vogelfrei“ war. Dies bedeutete in der Regel, dass ihn jemand aus der Familie des Opfers tötete ohne eine Folge erwarten zu müssen. Aber auch bei einer offiziellen Todesstrafe gab es bis lange ins Mittelalter keinen Henker oder Scharfrichter, sondern das Geschlecht des Opfers übernahm den Strafvollzug.
Auch die Verhandlungen bis etwa zum 17. Jahrhundert kann man nicht mit heutigen Verhandlungen vergleichen, denn alles hing von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und von Vorurteilen ab. Ein Zeuge musste eine Tat nicht gesehen haben, sondern es reichte, dass er erklärte den Angeklagten für schuldig oder für unschuldig zu halten. In diesem Zusammenhang muss man auch die Folter sehen, die, auch bei den Hexenprozessen, dann angewendet wurde, wenn man bereits von der Schuld des Betroffenen überzeugt war, eine Hinrichtung oder die Gnade aber ein Geständnis erforderte.
Die Todesstrafe war bei Mord, Brandstiftung, schwerem oder wiederholtem Diebstahl, Zauberei, Vergewaltigung und bis zu nahezu 70 anderen Taten das Standardurteil. Auch außerehelicher Verkehr war mit dem Tode zu bestrafen, auch wenn man in diesen Fällen meistens Gnade gewährte und nur zur körperlichen Strafe griff.
Ab Ende des 18. Jahrhunderts begann dann die Diskussion darüber die Todesstrafe in Schweden abzuschaffen, da sie das Ziel nicht erfüllte, nämlich andere von kriminellen Taten abzuhalten. Aber der Weg war dennoch weit, denn erst führte die Forderung dazu, dass der König oder eine Oberster Rat über die Vollstreckung entscheiden musste. Die Hinrichtung musste dann von Scharfrichtern ausgeübt werden, anfangs öffentlich und Ende des 19. Jahrhunderts dann an heimlicher Stelle im Gefängnis. Danach wurde die Todesstrafe sehr häufig durch Straflager und Gefängnisseersetzt und am 23. November 1910 erfolgte dann tatsächlich die letzte Hinrichtung in Schweden.
Allerdings war die Anzahl der Hinrichtungen bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts stark rückläufig, da man mehr Nutzen davon hatte wenn die Gefangenen Schwerstarbeit leisteten oder handwerkliche Tätigkeiten ausführten und dabei gleichzeitig die Staatskassen füllen konnten. Zwischen 1866 und 1921 wurden von 120 zum Tode Verurteilten nur 15 tatsächlich hingerichtet. Man darf dabei natürlich nicht vergessen, dass in Gefängnissen Prügelstrafen an der Tagesordnung waren und dadurch unwillige Arbeitskräfte sehr schnell ihren Widerstand aufgaben und sich zu Höchstleistungen anstrengten.
Aber auch bei der Art der Hinrichtungen ist eine Entwicklung zu sehen, denn während es bis zum 16. Jahrhundert kaum eine Regel gab wie eine Hinrichtung stattzufinden hatte und daher zu den grauenvollsten Methoden gegriffen wurde, wurden dann Beil, Schwert und das Seil am Galgen die häufigsten Hinrichtungsarten. Ab 1864 wurde dann in Schweden das Hängen verboten und es kam nur noch zu Hinrichtungen durch Beil und Schwert, mit einer Ausnahme, da Johan Alfred Ander als Einziger Todeskandidat durch die neu angeschaffte Guillotine starb.
Erst am 7. Mai 1921 wurde dann die Todesstrafe bei Zivilprozessen endgültig abgeschafft und nur noch jene, die das Land im Krieg verteidigten, mussten bei schweren Vergehen mit der Todesstrafe rechnen. 1973 wurde dann in Schweden auch die Todesstrafe in Kriegszeiten abgeschafft.
Auch wenn man weiß, dass der Lagman in Schweden bereits existierte bevor das erste Landskapslag verfasst wurde, so ist unbekannt wann er zur Todesstrafe riet und wann er eine Art Geldstrafe auferlegte. Da jedoch die Lanskapslagar auf die Kenntnisse dieser Lagmän aufbauten, ist anzunehmen, dass auch die Strafen vor der eigentlichen Gesetzgebung Schwedens entsprechend hart war.
In vielen Fällen wurde ein Täter allerdings nur indirekt zum Tode verurteilt, weil er als „friedslos“ (fredlös) erklärt wurde, also „vogelfrei“ war. Dies bedeutete in der Regel, dass ihn jemand aus der Familie des Opfers tötete ohne eine Folge erwarten zu müssen. Aber auch bei einer offiziellen Todesstrafe gab es bis lange ins Mittelalter keinen Henker oder Scharfrichter, sondern das Geschlecht des Opfers übernahm den Strafvollzug.
Auch die Verhandlungen bis etwa zum 17. Jahrhundert kann man nicht mit heutigen Verhandlungen vergleichen, denn alles hing von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und von Vorurteilen ab. Ein Zeuge musste eine Tat nicht gesehen haben, sondern es reichte, dass er erklärte den Angeklagten für schuldig oder für unschuldig zu halten. In diesem Zusammenhang muss man auch die Folter sehen, die, auch bei den Hexenprozessen, dann angewendet wurde, wenn man bereits von der Schuld des Betroffenen überzeugt war, eine Hinrichtung oder die Gnade aber ein Geständnis erforderte.
Die Todesstrafe war bei Mord, Brandstiftung, schwerem oder wiederholtem Diebstahl, Zauberei, Vergewaltigung und bis zu nahezu 70 anderen Taten das Standardurteil. Auch außerehelicher Verkehr war mit dem Tode zu bestrafen, auch wenn man in diesen Fällen meistens Gnade gewährte und nur zur körperlichen Strafe griff.
Ab Ende des 18. Jahrhunderts begann dann die Diskussion darüber die Todesstrafe in Schweden abzuschaffen, da sie das Ziel nicht erfüllte, nämlich andere von kriminellen Taten abzuhalten. Aber der Weg war dennoch weit, denn erst führte die Forderung dazu, dass der König oder eine Oberster Rat über die Vollstreckung entscheiden musste. Die Hinrichtung musste dann von Scharfrichtern ausgeübt werden, anfangs öffentlich und Ende des 19. Jahrhunderts dann an heimlicher Stelle im Gefängnis. Danach wurde die Todesstrafe sehr häufig durch Straflager und Gefängnisseersetzt und am 23. November 1910 erfolgte dann tatsächlich die letzte Hinrichtung in Schweden.
Allerdings war die Anzahl der Hinrichtungen bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts stark rückläufig, da man mehr Nutzen davon hatte wenn die Gefangenen Schwerstarbeit leisteten oder handwerkliche Tätigkeiten ausführten und dabei gleichzeitig die Staatskassen füllen konnten. Zwischen 1866 und 1921 wurden von 120 zum Tode Verurteilten nur 15 tatsächlich hingerichtet. Man darf dabei natürlich nicht vergessen, dass in Gefängnissen Prügelstrafen an der Tagesordnung waren und dadurch unwillige Arbeitskräfte sehr schnell ihren Widerstand aufgaben und sich zu Höchstleistungen anstrengten.
Aber auch bei der Art der Hinrichtungen ist eine Entwicklung zu sehen, denn während es bis zum 16. Jahrhundert kaum eine Regel gab wie eine Hinrichtung stattzufinden hatte und daher zu den grauenvollsten Methoden gegriffen wurde, wurden dann Beil, Schwert und das Seil am Galgen die häufigsten Hinrichtungsarten. Ab 1864 wurde dann in Schweden das Hängen verboten und es kam nur noch zu Hinrichtungen durch Beil und Schwert, mit einer Ausnahme, da Johan Alfred Ander als Einziger Todeskandidat durch die neu angeschaffte Guillotine starb.
Erst am 7. Mai 1921 wurde dann die Todesstrafe bei Zivilprozessen endgültig abgeschafft und nur noch jene, die das Land im Krieg verteidigten, mussten bei schweren Vergehen mit der Todesstrafe rechnen. 1973 wurde dann in Schweden auch die Todesstrafe in Kriegszeiten abgeschafft.
Copyright: Herbert Kårlin
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