Auch wenn der Begriff „vogelfrei“ (fredlös, fågelfri) in Schweden erst mit den Landschaftsgesetzen (Landskapslagar) auftauchte, so konnte ein Straftäter auch vorher schon aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden und damit vogelfrei werden. Welche Folgen dies hatte, hing mit Sicherheit von den verschiedenen Lagmän und den Gepflogenheiten der Gruppe ab. Mit den Landschaftsgesetzen wurde diese Strafe jedoch in den verschiedenen Regionen genau definiert und bestimmten Straftaten zugeordnet.
Fredlös, beziehungsweise vogelfrei, konnte man nur in jeweils einer Region werden in der das jeweilige Landskapslag galt. Sollte daher ein Täter in eine andere Region fliehen können und dort seine Vergangenheit verschweigen, so hatte er die Chance in ein normales Leben zurückzukehren. War man im gesamten schwedischen Reich vogelfrei, so wurde dies als „Biltog“ bezeichnet und kam die Strafe von der Seite der Kirche als „Bannlysning“. Erst mit Magnus Eriksson begannen sich dann Gesetze zu entwickeln, die als Landslag (Landesgesetze) bezeichnet werden können und auch landesweit gültig waren. Das erste landesweite Gesetz Schwedens wird nach dem König auch als Magnus Erikssons landlag bezeichnet.
Als vogelfrei erklärt zu werden war eine der härtesten Strafen im schwedischen Mittelalter, die ein Thing fällen konnte, denn dies bedeutete nicht nur, dass die Geschädigten den Täter ungestraft töten durften, sondern es bedeutete auch, dass die Wohnung des Täters verbrannt wurde und er alles Eigentum verlor, was oft die gesamte Familie in Armut trieb, auch wenn die Angehörigen des Täters nicht getötet werden durften.
Im Laufe des Mittelalters wurde es dann üblich, dem Täter die Möglichkeit zu bieten sich mit den Geschädigten zu vergleichen, also sie mit Geld oder auch Arbeit zu entschädigen. In dieser Zeit kam es dann auch immer häufiger vor, dass jemand bis zur Verhandlung als fredlös erklärt wurde. Sollte der Täter fliehen, so konnte er nie mehr zurückkehren oder er musste vor dem Thing erscheinen und die auferlegte Strafe akzeptieren.
Der Begriff fredlös, der erst Ende des 18. Jahrhunderts aus dem schwedischen Strafrecht verschwand, bezog sich vor allem auf die Gesetze, die als Hemfrid, Kvinnofrid, Julefrid und Kyrkofrid bekannt waren und bedeutete, dass der Täter sich nicht mehr innerhalb der Gesellschaft befand und sich deshalb auch nicht mehr auf diese Gesetze berufen konnte. Aus „fridlös“ wurde die Abwandlung „fredlös“.
Fredlös, beziehungsweise vogelfrei, konnte man nur in jeweils einer Region werden in der das jeweilige Landskapslag galt. Sollte daher ein Täter in eine andere Region fliehen können und dort seine Vergangenheit verschweigen, so hatte er die Chance in ein normales Leben zurückzukehren. War man im gesamten schwedischen Reich vogelfrei, so wurde dies als „Biltog“ bezeichnet und kam die Strafe von der Seite der Kirche als „Bannlysning“. Erst mit Magnus Eriksson begannen sich dann Gesetze zu entwickeln, die als Landslag (Landesgesetze) bezeichnet werden können und auch landesweit gültig waren. Das erste landesweite Gesetz Schwedens wird nach dem König auch als Magnus Erikssons landlag bezeichnet.
Als vogelfrei erklärt zu werden war eine der härtesten Strafen im schwedischen Mittelalter, die ein Thing fällen konnte, denn dies bedeutete nicht nur, dass die Geschädigten den Täter ungestraft töten durften, sondern es bedeutete auch, dass die Wohnung des Täters verbrannt wurde und er alles Eigentum verlor, was oft die gesamte Familie in Armut trieb, auch wenn die Angehörigen des Täters nicht getötet werden durften.
Im Laufe des Mittelalters wurde es dann üblich, dem Täter die Möglichkeit zu bieten sich mit den Geschädigten zu vergleichen, also sie mit Geld oder auch Arbeit zu entschädigen. In dieser Zeit kam es dann auch immer häufiger vor, dass jemand bis zur Verhandlung als fredlös erklärt wurde. Sollte der Täter fliehen, so konnte er nie mehr zurückkehren oder er musste vor dem Thing erscheinen und die auferlegte Strafe akzeptieren.
Der Begriff fredlös, der erst Ende des 18. Jahrhunderts aus dem schwedischen Strafrecht verschwand, bezog sich vor allem auf die Gesetze, die als Hemfrid, Kvinnofrid, Julefrid und Kyrkofrid bekannt waren und bedeutete, dass der Täter sich nicht mehr innerhalb der Gesellschaft befand und sich deshalb auch nicht mehr auf diese Gesetze berufen konnte. Aus „fridlös“ wurde die Abwandlung „fredlös“.
Copyright: Herbert Kårlin
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