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onsdag, maj 30

Vogelfrei im mittelalterlichen Schweden

Auch wenn der Begriff „vogelfrei“ (fredlös, fågelfri) in Schweden erst mit den Landschaftsgesetzen (Landskapslagar) auftauchte, so konnte ein Straftäter auch vorher schon aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden und damit vogelfrei werden. Welche Folgen dies hatte, hing mit Sicherheit von den verschiedenen Lagmän und den Gepflogenheiten der Gruppe ab. Mit den Landschaftsgesetzen wurde diese Strafe jedoch in den verschiedenen Regionen genau definiert und bestimmten Straftaten zugeordnet.

Fredlös, beziehungsweise vogelfrei, konnte man nur in jeweils einer Region werden in der das jeweilige Landskapslag galt. Sollte daher ein Täter in eine andere Region fliehen können und dort seine Vergangenheit verschweigen, so hatte er die Chance in ein normales Leben zurückzukehren. War man im gesamten schwedischen Reich vogelfrei, so wurde dies als „Biltog“ bezeichnet und kam die Strafe von der Seite der Kirche als „Bannlysning“. Erst mit Magnus Eriksson begannen sich dann Gesetze zu entwickeln, die als Landslag (Landesgesetze) bezeichnet werden können und auch landesweit gültig waren. Das erste landesweite Gesetz Schwedens wird nach dem König auch als Magnus Erikssons landlag bezeichnet.

Als vogelfrei erklärt zu werden war eine der härtesten Strafen im schwedischen Mittelalter, die ein Thing fällen konnte, denn dies bedeutete nicht nur, dass die Geschädigten den Täter ungestraft töten durften, sondern es bedeutete auch, dass die Wohnung des Täters verbrannt wurde und er alles Eigentum verlor, was oft die gesamte Familie in Armut trieb, auch wenn die Angehörigen des Täters nicht getötet werden durften.

Im Laufe des Mittelalters wurde es dann üblich, dem Täter die Möglichkeit zu bieten sich mit den Geschädigten zu vergleichen, also sie mit Geld oder auch Arbeit zu entschädigen. In dieser Zeit kam es dann auch immer häufiger vor, dass jemand bis zur Verhandlung als fredlös erklärt wurde. Sollte der Täter fliehen, so konnte er nie mehr zurückkehren oder er musste vor dem Thing erscheinen und die auferlegte Strafe akzeptieren.

Der Begriff fredlös, der erst Ende des 18. Jahrhunderts aus dem schwedischen Strafrecht verschwand, bezog sich vor allem auf die Gesetze, die als Hemfrid, Kvinnofrid, Julefrid und Kyrkofrid bekannt waren und bedeutete, dass der Täter sich  nicht mehr innerhalb der Gesellschaft befand und sich deshalb auch nicht mehr auf diese Gesetze berufen konnte. Aus „fridlös“ wurde die Abwandlung „fredlös“.


Copyright: Herbert Kårlin

söndag, maj 27

Die Todesstrafe in der schwedischen Geschichte

Wann die Todesstrafe als Bestrafung in Schweden erstmals auftauchte, ist unbekannt, wobei sich die Geschichtswissenschaftler jedoch einig darin sind, dass die Todesstrafe vermutlich bis zur jüngeren Steinzeit (Neolithikum) zurückreicht. Warum man, selbst bei einfachen Vergehen nicht zu anderen Strafen griff, sehen die Forscher darin, dass auch Menschenopfer als normal betrachtet wurden, aber auch, dass die art der Bestrafung von der Ehre eines Geschlechtes abhing. Aber egal welcher Theorie man folgt, die Todesstrafe sollte abschrecken und dadurch die Kriminalität im Keime ersticken.

Auch wenn man weiß, dass der Lagman in Schweden bereits existierte bevor das erste Landskapslag verfasst wurde, so ist unbekannt wann er zur Todesstrafe riet und wann er eine Art Geldstrafe auferlegte. Da jedoch die Lanskapslagar auf die Kenntnisse dieser Lagmän aufbauten, ist anzunehmen, dass auch die Strafen vor der eigentlichen Gesetzgebung Schwedens entsprechend hart war.

In vielen Fällen wurde ein Täter allerdings nur indirekt zum Tode verurteilt, weil er als „friedslos“ (fredlös) erklärt wurde, also „vogelfrei“ war.  Dies bedeutete in der Regel, dass ihn jemand aus der Familie des Opfers tötete ohne eine Folge erwarten zu müssen. Aber auch bei einer offiziellen Todesstrafe gab es bis lange ins Mittelalter keinen Henker oder Scharfrichter, sondern das Geschlecht des Opfers übernahm den Strafvollzug.

Auch die Verhandlungen bis etwa zum 17. Jahrhundert kann man nicht mit heutigen Verhandlungen vergleichen, denn alles hing von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und von Vorurteilen ab. Ein Zeuge musste eine Tat nicht gesehen haben, sondern es reichte, dass er erklärte den Angeklagten für schuldig oder für unschuldig zu halten. In diesem Zusammenhang muss man auch die Folter sehen, die, auch bei den Hexenprozessen, dann angewendet wurde, wenn man bereits von der Schuld des Betroffenen überzeugt war, eine Hinrichtung oder die Gnade aber ein Geständnis erforderte.

Die Todesstrafe war bei Mord, Brandstiftung, schwerem oder wiederholtem Diebstahl, Zauberei, Vergewaltigung und bis zu nahezu 70 anderen Taten das Standardurteil. Auch außerehelicher Verkehr war mit dem Tode zu bestrafen, auch wenn man in diesen Fällen meistens Gnade gewährte und nur zur körperlichen Strafe griff.

Ab Ende des 18. Jahrhunderts begann dann die Diskussion darüber die Todesstrafe in Schweden abzuschaffen, da sie das Ziel nicht erfüllte, nämlich andere von kriminellen Taten abzuhalten. Aber der Weg war dennoch weit, denn erst führte die Forderung dazu, dass der König oder eine Oberster Rat über die Vollstreckung entscheiden musste. Die Hinrichtung musste dann von Scharfrichtern ausgeübt werden, anfangs öffentlich und Ende des 19. Jahrhunderts dann an heimlicher Stelle im Gefängnis. Danach wurde die Todesstrafe sehr häufig durch Straflager und Gefängnisseersetzt und am 23. November 1910 erfolgte dann tatsächlich die letzte Hinrichtung in Schweden.

Allerdings war die Anzahl der Hinrichtungen bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts stark rückläufig, da man mehr Nutzen davon hatte wenn die Gefangenen Schwerstarbeit leisteten oder handwerkliche Tätigkeiten ausführten und dabei gleichzeitig die Staatskassen füllen konnten. Zwischen 1866 und 1921 wurden von 120 zum Tode Verurteilten nur 15 tatsächlich hingerichtet. Man darf dabei natürlich nicht vergessen, dass in Gefängnissen Prügelstrafen an der Tagesordnung waren und dadurch unwillige Arbeitskräfte sehr schnell ihren Widerstand aufgaben und sich zu Höchstleistungen anstrengten.

Aber auch bei der Art der Hinrichtungen ist eine Entwicklung zu sehen, denn während es bis zum 16. Jahrhundert kaum eine Regel gab wie eine Hinrichtung stattzufinden hatte und daher zu den grauenvollsten Methoden gegriffen wurde, wurden dann Beil, Schwert und das Seil am Galgen die häufigsten Hinrichtungsarten. Ab 1864 wurde dann in Schweden das Hängen verboten und es kam nur noch zu Hinrichtungen durch Beil und Schwert, mit einer Ausnahme, da Johan Alfred Ander als Einziger Todeskandidat durch die neu angeschaffte Guillotine starb.

Erst am 7. Mai 1921 wurde dann die Todesstrafe bei Zivilprozessen endgültig abgeschafft und nur noch jene, die das Land im Krieg verteidigten, mussten bei schweren Vergehen mit der Todesstrafe rechnen. 1973 wurde dann in Schweden auch die Todesstrafe in Kriegszeiten abgeschafft.

Copyright: Herbert Kårlin

torsdag, maj 10

Strafen in der schwedischen Geschichte

Bis zum Jahre 1906 gab es in Schweden keine Bewährung, sondern jede Straftat wurde tatsächlich bestraft. Strafen konnten allerdings nicht nur von Gerichten verhängt werden, sondern auch das Kirchenrecht erlaubte eine gewisse Strafverfolgung, die sich allerdings auf den Ausschluss aus der Gemeinde und Buße, zum Beispiel ein Pilgergang, beschränkte. Im bürgerlichen Recht gab es im Grunde nur vier Arten von Strafen, nämlich die Todesstrafe, Geldstrafen, Prügelstrafen und Schamstrafen. Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte, musste mit seinem Körper bezahlen und musste, meist öffentlich, die Prügelstrafe über sich ergehen lassen.

Bestraft wurden noch bis ins 20. Jahrhundert allerdings weitaus mehr Taten als heute, denn der Ungehorsam eines Angestellten konnte die Prügelstrafe (Spöstraff, Risstraff) nach sich ziehen, wer am Sonntag einer Handelstätigkeit nachging wurde bestraft, Ehebruch, Selbstmord, Anstiftung zum Aufruhr (z.B. ein Streikaufruf) und vieles mehr war über Jahrhunderte hinweg in Schweden unter Strafe gesetzt. Da jede Strafe so abschreckend sein sollte, dass niemand in der Gemeinschaft auf die Idee kommt die gleiche Tat zu begehen, wurden die Strafen fast grundsätzlich öffentlich ausgeführt. Erst im 18. Jahrhundert wurden dann in Schweden auch Gefängnisse und Arbeitslager häufiger.

Die Todesstrafe galt bei jeder Art von Mord, wobei auch schwere Brandstiftung und Abtreibung als Mord betrachtet wurden. Bei diesen Taten war eine Gnade ausgeschlossen, wobei die Hinrichtung durch Beil oder Hängen vor der gesamten Gemeinschaft ausgeführt wurde, wo auch Kinder zugelassen waren. Auch wer gegen den König oder andere Machthaber konspirierte musste über Jahrhunderte hinweg mit der Todesstrafe rechnen.

Die Art der Todesstrafe hing weitgehend vom Vergehen ab, denn männliche Diebe wurden in der Regel am Galgen hingerichtet (Hängning), da dies als besonderen unehrenhaft galt. Weibliche Diebe wurden dagegen meist lebend begraben. Bei Verbrechen auf See wurden die Täter kielgeholt (Kölhalning). Das Köpfen galt als edlere Todesstrafe als das Hängen, wobei man hier den Unterschied machte, dass gewöhnliche Verbrecher mit dem Beil hingerichtet wurden und Adelige eine Hinrichtung mit dem Schwert fordern konnten. Auf dem Scheiterhaufen verbrannt (Bränning på Bål), meist nach dem Köpfen, wurden nicht nur Hexen, sondern auch Giftmörder, Kindesmörder, Brandstiftung oder Inzest.

Selbstmord wurde bis zum 20. Jahrhundert ebenfalls als Mord betrachtet, aber da in diesem Fall der Täter bereits tot war, musste der Körper die Strafe tragen, d.h. er wurde verbrannt und die Asche am Galgenberg oder im Wald vergraben.

Wurde eine Leiche gefunden ohne dass der Täter aufgedeckt werden konnte, so wurde das gesamte Dorf dafür zur Rechenschaft gezogen und, falls der Tote in einem Gebäude entdeckt wurde, die gesamte Familie. In diesem Fall erfolgte keine Todesstrafe, sondern die Gemeinschaft oder die Familie mussten eine Strafe entrichten, die zur Hälfte an den Staat ging und zur anderen Hälfte als Schadenersatz diente.

Bei außerehelichen Verbindungen unterschied man ob nur einer der beiden Täter verheiratet war oder beide. Sollten beide verheiratet gewesen sein, so wurde die Tat bis 1855 als besonders schwer betrachtet und führte zu einem Todesurteil, auch wenn dieses nicht regelmäßig ausgeführt wurde. Inzest oder Sex mit Tieren führte dagegen nahezu mit Sicherheit zum Tode.

Bei Misshandlung, übler Nachrede oder einfacheren Vergehen, die sich nicht gegen König und Gesellschaft richteten, war die Strafe in der Regel eine Prügelstrafe am Schandpfahl. Diese Art der Strafe wurde, außer in Gefängnissen, 1855 abgeschafft. In schwedischen Gefängnissen wurden Prügel dagegen noch bis 1938 als normal betrachtet.

Mit der Christianisierung Schwedens bekam der Hausherr auch die Pflicht seine Angestellten (Husaga), seine Kinder (Barnaga) und auch seine Frau auf den rechten Weg zu bringen und zu züchtigen, ein Gesetz, das für Hausangestellte erst 1858 abgeschafft wurde und für Kinder im Jahre 1920. Schwedische Ehefrauen konnten ihre Männer sogar erst ab 1965 rechtlich bei Misshandlung und Vergewaltigung verfolgen.

Vor allem im Mittelalter konnte ein Täter bei besonders schweren Verbrechen wie Vergewaltigung, Stören des Kirchenfriedens oder schwerem Mord auch als vogelfrei (fredlös, bannlyst) erklärt werden, was in der Regel einer Todesstrafe gleich kam, da der Täter nicht nur all sein Eigentum verlor und die Gemeinschaft verlassen musste, sondern auch von jedem Bürger des Landes getötet werden durfte.

Eine der härtesten Strafen Schwedens war der Tod durch das Rad (Rådbråkning), der 1835 aus dem schwedischen Rechtssystem verschwand. In diesem Fall wurde der Täter entweder auf Holzstäben oder einem großen Rad befestigt und der Henker hatte die Aufgabe so viele Beine des Täters wie möglich zu brechen, ohne dass dieser starb. Anschließend wurde das Rad senkrecht aufgestellt bis der Verurteilte, teilweise erst Tage später, starb.

Eine Abwandlung dieser Strafe war den Körper eines Täters nach dem Köpfen zu teilen, die Teile auf verschiedenen Rädern zu befestigen (Stegling) und diese dann an öffentlichen Stellen auf Pfählen anzubringen um einen sehr deutlichen Abschreckungseffekt zu erzeugen. Auch diese Methode wurde in Schweden erst 1841 abgeschafft.

Eine der härtesten Strafen Schwedens fand man in Skåne, wo vor allem Partisanen, Spione und Widerstandskämpfer gepfählt (Spetsning) wurden, das heißt ein dünner Holzpfahl durch den Körper getrieben wurde. Die Pfähle mit den Sterbenden und Toten wurden dann entlang der Straße aufgestellt um jede Widerstandsbewegung zu brechen.

Schwedische Militärgerichte konnten bis 1812 Soldaten auch noch zum Spießrutenlaufen (Gatlopp) verurteilen, wobei diese Todesstrafe zwar relativ selten vorkam, aber meist einer etwas langsamen Todesstrafe entsprach, da die anderen Soldaten mit der Härte der Schläge nicht sparten, da sie ihren Kollegen als Abtrünnigen oder Verräter betrachteten.

Copyright: Herbert Kårlin