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fredag, juni 29

Der Wolf in der schwedischen Geschichte

Wölfe gehören mit zu den ersten Tieren, die sich nach der Eiszeit in Schweden ansiedelten. Die ältesten Funde bestätigen die Präsent von Wölfen bereits etwa 10.000 vor Christus, was natürlich bedeutet, dass gleichzeitig auch eine Beute für diese Raubtiere vorhanden sein musste. Da in dieser Epoche auch Rentiere und Schneehasen nach Schweden kamen, waren diese beiden Tiere vermutlich auch die wichtigste Beute.

Ab dem Mesolithikum wurden Teile von Wolfsskeletten sehr häufig in der Nähe von Wohnplätzen gefunden, wobei jedoch Wölfe nicht, wie später Hunde, mit Toten begraben wurden. Die größte Wahrscheinlichkeit ist daher, dass sich Wölfe oft in der Nähe von Menschen aufhielten, weil sie sich dort von Resten ernähren konnten, die die Jäger hinterließen, möglicherweise auch im Hinblick auf gewisse Riten, da Wölfe auch in der nordischen Mythologie eine bedeutende Rolle spielten, die bis zum 12. Jahrhundert die Philosophie Schwedens prägte.

In der nordischen Mythologie findet man, zum einen, die beiden Wölfe des Gottes Oden (Odin), Gere und Freke, die vom höchsten Gott beim Essen in der Götterhalle Valhall alles Fleisch bekamen, da sich Oden mehr für Wein und Met (Mjöd) interessierte. Zum anderen findet man Fenrisulven, der sich von einem friedlichen Wolf zum gefährlichen Monster verwandelt, bei Ragnarök jedoch von Vidar getötet wird.

Auch wenn die die Zusammenhänge und die Entwicklung der schwedischen Wölfe bis zum frühen Mittelalter wenig erforscht sind, so scheint es, nach Auswertung aller Funde, in dieser Epoche keine Feindschaft zwischen Menschen und Wölfen gegeben zu haben, wobei Wölfe auch nicht gegessen wurden, im Gegensatz zu nahezu allen anderen Tieren, die es während der Steinzeit und den folgenden Epochen in Schweden gab.

Der Bruch zwischen einem natürlichen Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf entstand in Schweden vermutlich zum Ende der Eisenzeit oder zu Beginn des frühen Mittelalters, also jener Epoche, in der Schweden christianisiert wurde, ohne dass man hier jedoch einen klaren Zusammenhang sehen kann, also auch einfach darauf beruhen kann, dass der Glaube an die alten Götter (mit ihren Wölfen) verloren ging und sich der Wolf gleichzeitig überdurchschnittlich stark vermehrte.

Ab dem 14. Jahrhundert müssen Wölfe in ganz Schweden existiert haben und in einer so großen Menge, dass nach den verschiedensten Landschaftsgesetzen (Landskapslagar) jeder Bürger Wolfsfallen, Wolfsnetze, Speere und andere Waffen gegen Wölfe besitzen musste. Den verschiedenen Schriften dieser Zeit kann man auch entnehmen, dass sich Wölfe, vor allem im Winter, immer häufiger den Dörfern näherten. Leider ist nicht überliefert, ob Wölfe eine tatsächliche Gefahr waren oder christliche Einflüsse, die Wölfe als böse Wesen darstellten, die Ursache für die steigende Angst vor Wölfen war.

Auf jeden Fall müssen sich Wölfe zwischen 1200 und 1600 in Schweden so stark vermehrt haben, dass ab 1647 jeder Bürger für jeden getöteten Wolf bezahlt wurde. Auch noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es in Schweden so viele Wölfe, dass man pro Jahr über 500 Wölfe töten konnte ohne dass sich die Population reduzierte. Die Angst vor Wölfen war jedoch wenig begründet, denn zwischen 1700 und 2000 wurden nachweislich, trotz der extrem zahlreichen Wölfe, maximal 16 Personen in Schweden von Wölfen getötet, wobei es sich dabei fast ausschließlich um Kinder handelte.

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts begann dann die Wende, da man gezielt auf die Wolfsjagd ging, Strychnin auslegte und zudem eine Krankheitsepidemie unter Wölfen ausbrach. Innerhalb von nur knapp 50 Jahren wurden dadurch alle Wölfe in Südschweden ausgerottet und jeder Wolf, der sich anschließend Richtung Südschweden bewegte, wurde getötet. Eine Mentalität, die sich unter bestimmten Gruppen bis heute gehalten hat.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts fand man in ganz Schweden noch knapp 100 Wölfe und im Jahre 1950 waren gerade noch 20 Wölfe im nördlichen Teil Schwedens zu finden. Als man 1966 den Wolf in Schweden als von der Ausrottung bedrohtes Tier unter Schutz stellte, gab es vermutlich gerade noch zehn Wölfe, was dazu führte, dass der schwedische Naturschutz ab 1971 wieder Wölfe aussetzte. Da die natürliche Zuwanderung von Wölfen aus Finnland und Russland von Jägern jedoch bis heute verhindert wird, kam es dann zur Inzucht unter den Raubtieren und die natürliche Entwicklung von Wolfsstämmen wurde unmöglich gemacht, was heute zu einer Herausforderung für die schwedische Politik wird.

Copyright: Herbert Kårlin

onsdag, maj 30

Vogelfrei im mittelalterlichen Schweden

Auch wenn der Begriff „vogelfrei“ (fredlös, fågelfri) in Schweden erst mit den Landschaftsgesetzen (Landskapslagar) auftauchte, so konnte ein Straftäter auch vorher schon aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden und damit vogelfrei werden. Welche Folgen dies hatte, hing mit Sicherheit von den verschiedenen Lagmän und den Gepflogenheiten der Gruppe ab. Mit den Landschaftsgesetzen wurde diese Strafe jedoch in den verschiedenen Regionen genau definiert und bestimmten Straftaten zugeordnet.

Fredlös, beziehungsweise vogelfrei, konnte man nur in jeweils einer Region werden in der das jeweilige Landskapslag galt. Sollte daher ein Täter in eine andere Region fliehen können und dort seine Vergangenheit verschweigen, so hatte er die Chance in ein normales Leben zurückzukehren. War man im gesamten schwedischen Reich vogelfrei, so wurde dies als „Biltog“ bezeichnet und kam die Strafe von der Seite der Kirche als „Bannlysning“. Erst mit Magnus Eriksson begannen sich dann Gesetze zu entwickeln, die als Landslag (Landesgesetze) bezeichnet werden können und auch landesweit gültig waren. Das erste landesweite Gesetz Schwedens wird nach dem König auch als Magnus Erikssons landlag bezeichnet.

Als vogelfrei erklärt zu werden war eine der härtesten Strafen im schwedischen Mittelalter, die ein Thing fällen konnte, denn dies bedeutete nicht nur, dass die Geschädigten den Täter ungestraft töten durften, sondern es bedeutete auch, dass die Wohnung des Täters verbrannt wurde und er alles Eigentum verlor, was oft die gesamte Familie in Armut trieb, auch wenn die Angehörigen des Täters nicht getötet werden durften.

Im Laufe des Mittelalters wurde es dann üblich, dem Täter die Möglichkeit zu bieten sich mit den Geschädigten zu vergleichen, also sie mit Geld oder auch Arbeit zu entschädigen. In dieser Zeit kam es dann auch immer häufiger vor, dass jemand bis zur Verhandlung als fredlös erklärt wurde. Sollte der Täter fliehen, so konnte er nie mehr zurückkehren oder er musste vor dem Thing erscheinen und die auferlegte Strafe akzeptieren.

Der Begriff fredlös, der erst Ende des 18. Jahrhunderts aus dem schwedischen Strafrecht verschwand, bezog sich vor allem auf die Gesetze, die als Hemfrid, Kvinnofrid, Julefrid und Kyrkofrid bekannt waren und bedeutete, dass der Täter sich  nicht mehr innerhalb der Gesellschaft befand und sich deshalb auch nicht mehr auf diese Gesetze berufen konnte. Aus „fridlös“ wurde die Abwandlung „fredlös“.


Copyright: Herbert Kårlin

torsdag, mars 29

Die schwedischen Landskapslagarna im Mittelalter

Die Landskapslagar (Landschaftsgesetze, Regionalgesetze) waren im Mittelalter in ganz Skandinavien verbreitet und galten jeweils für größere Regionen oder Landschaften, die zu dieser Zeit eine gewisse Selbständigkeit hatten. Außer dem Forsaringen sind die Landskapslagarna die ältesten umfassenderen Rechtssammlungen des Mittelalters, die dann gegen 1350, gemeinsam mit den verschiedenen Stadslagarna (Städtegesetzen) zum reichsdeckenden Magnus Erikssons Landslag führten und 1734 von den allgemeinen schwedischen Gesetzen ersetzt wurden. Die einzigen heute noch existierenden Landsskapslagen im nordischen Raum findet man auf Åland.

Der Vorläufer der Landskapslagarna ist das von Olaus Petri zitierte Hednalagen (heþnalagh) aus Västergötland, das nur fragmentarisch erhalten ist und vermutlich zu Beginn des 13. Jahrhunderts verfasst wurde. Das erhaltene Fragment behandelt nur die Regeln für Duelle, so dass man wenig über die gesamte Tragweite dieser Gesetzessammlung weiß.

Die ältesten erhaltenen Landskapslagen (Landschaftsgesetz) sind die Västgötalagen, die Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden sind, wobei auch hier nur die jüngere Gesetzessammlung vollständig erhalten ist, die jedoch einen guten Einblick in das Rechtssystem des Västergötland gibt.

Man kennt heute dreizehn verschiedene Landskapslagar, die das heutige Schweden betreffen, wobei die Dalalagen, eine Gesetzessammlung, die vermutlich erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts auftauchte, von zahlreichen Geschichtsforschern angezweifelt werden, die der Meinung sind, dass es sich dabei entweder um eine Umarbeitung der Västmannalagen oder der Värmlandslagen handelt.

Auch die Gutalagen, die Regionalgesetz Gotlands nehmen eine Sonderstellung ein, da sie zum einen von den Gutasagen, einer Geschichte Gotlands, begleitet sind und zum anderen die Insel Gotland zu dieser Epoche noch nicht zum Sveareich gehörte und über eine eigene Sprache und Kultur verfügte.

Die Skånelagen werden historisch gesehen nicht als schwedische, sondern als dänische Landskapslag betrachtet, wobei diese Gesetzessammlung auch nur in Altdänisch, Latein und einer Handschrift in Runen erhalten ist. Betroffen von den Skånelagen war auch das Skåneland, also das heutige Blekinge, Halland und Bornholm.

Die Västmannalagen werden heute sehr häufig als von den Upplandslagen beeinflusst betrachtet und galten mit Sicherheit für das Västmanland und, je nach Geschichtsrichtung, auch für Dalarna. Es zeigt jedoch wenige sehr eigene Charakterzüge.

Die Upplandslagen, die im Uppland, im Gästriksland und einem Großteil des heutigen Finnland galten, waren die ersten Landskapslagen im Sveareich und gelten als Vorlage für alle anderen Landskapslagar im Svealand, auch wenn die anderen Regionen Teile der entsprechende Gesetzessammlung in mehreren Punkten ihren Bedürfnissen anpassten.

Die Hälsingelagen, die gegen 1320 verfasst wurden, galten für das Hälsingland, Medelpad, Ångermanland, Västerbotten, Norrbotten und den nördlichen Teil Finnlands. Auch wenn die Hälsingelagen relativ spät entstanden, so sieht die Geschichtswissenschaft hier einen gewissen Zusammenhang mit dem ältesten Gesetz Schwedens auf dem Forsaringen.

Die Jämtlandslagen wurden leider nicht erhalten, aber dessen Existenz wird durch zahlreiche Urteile bestätigt, wobei man mittelalterlichen Schriften entnehmen kann, dass sich diese Gesetzessammlung mehr an die norwegischen Landskapslagarna anlehnt als an die schwedischen mittelalterlichen Gesetze.

Auch die Värmlandslagen, die sowohl für das Värmland als auch das Dalsland galten, sind nicht erhalten. Allerdings verfolgen einige Geschichtswissenschaftler die Theorie, dass es sich bei den Dalalagen in Wirklichkeit um die Värmlandslagen handelt, ohne dass dies allerdings wirklich zu beweisen ist.

Die Östgötalagen, die für Östergötland und Öland galten, sind nicht als Original überliefert, aber der Inhalt lässt sich auf Grund zahlreicher Aufzeichnungen aus dem Ende des 13. Jahrhunderts relativ genau wiedergeben.

Da daie Södermannalagen im Auftrag erstellt wurde, sind es die einzigen der schwedischen Landskapslagarna von denen auch der Verfasser bekannt ist. Lars Ulfsson hat sich bei der Verfassung der Texte allerdings sehr eng an din  Upplandslagen angelehnt.

Das Tiohärad war das Landskapslagen eines Teils des heutigen Småland, wobei dieses Gebiet im Mittelalter allerdings relativ wenig mit dem heutigen Småland zu tun hat. Von dieser Gesetzessammlung ist heute nur noch das Kirchengesetz (Kyrkobalken) vorhanden, obwohl diese Gesetzessammlung weitaus länger gültig blieb als die meisten anderen Gesetzessammlungen des Mittelalters.

Von den Närkelagen ist leider nichts erhalten außer einigen Anmerkungen in mehreren Dokumenten des Mittelalters, so dass man über den Inhalt absolut nichts weiß. Ihre Existenz ist jedoch auch deswegen wahrscheinlich, weil Närke im Mittelalter eine bedeutende wirtschaftliche Rolle spielte.

Dass man relativ wenig über die Landschaftsgesetze Schwedens weiß, liegt allerdings auch daran, dass in der Regel ein Lagmann, also ein Rechtskundiger, bei Verhandlungen die Gesetze vortrug und es nicht unbedingt eine schriftliche Quelle gab. Gesetze wurden nur von Lagmann zu Lagmann weitergegeben, denen es frei stand die Bestimmungen aufzuzeichnen oder nur mündlich weiterzugeben.

Copyright: Herbert Kårlin

onsdag, januari 25

Die Hälsingelagen (Lex Helsingiae)

Die Hälsingelagen (Lex Helsingiae) sind eine Sammlung an Landschaftsgesetzen oder Regionalgesetzen, die gegen 1320 entstanden und zum Teil auf andere Gesetze, die vorher in den verschiedenen Teilen des damaligen Hälsinglands bereits vorher existierten, aufbauten. Die Hälsingelagen gelten im geschichtlichen Schweden als weitaus offener als die Gesetze in anderen Regionen Schwedens, da bei dieser Gesetzessammlung auch die Frauen erhebliche Rechte erhielten und in gewissen Teilen dem Mann gleichgestellt waren.

Die Hälsingelagen wurden mit dem Satz „Med lag skall man land bygga“ (Mit Gesetzen schafft man ein Land) eingeleitet und war in mehrere Gesetzbücher aufgeteilt, die alle ein Rechtsgebiet umfassten. Die Gesetzessammlung begann mit dem kyrkobalken (Kirchengesetz), das dann von dem konungabalken (Königsgesetz), ärvdabalken (Erbgesetz), manhæliæsbalken (Strafgesetz), jordabalken (Umweltgesetz), wiþerbobalken (Baugesetz) und dem þingmalæbalken (Gerichtsverordnung) gefolgt wurden.

Allerdings machten die Hälsingelagen, im Gegensatz zu mehreren anderen Landschaftsgesetzen, auch noch einen Unterschied zwischen den einzelnen Regionen der Landschaft Hälsingland, das im Mittelalter etwa die heutigen Landschaften Hälsingland, Medelpad, Ångermansland, Västerbotten, Norrbotten und Teilen Finnlands bestand und zu Beginn des 14. Jahrhunderts eine gewisse Selbständigkeit im schwedischen Reich hatte. Dies hatte zur Folge, dass zum Teil die Gesetze des Upplands galten, zum Teil aber auch ausschließlich die Hälsingelagen. In weiten Teilen des Hälsinglands wollte man vor allem den Steuern und der steigenden Vormundschaft des schwedischen Reiches entkommen, was bisweilen zu heftigen Zusammenstößen führte.

Als die Hälsingelagen entstanden, gab es natürlich noch nicht die heutigen Landschaften, sondern die Gesetze bezogen sich auf die Landschaften, die es zur Epoche der Wikinger gab, als man die drei folkland (Volksländer), die während der Eisenzeit entstanden waren, unterschied, nämlich Alir, Sunded und Nordanstig.

Die Hälsingelagen, die 1442 vom Kristofers landslag ersetzt wurden, waren bereits von Beginn an jedem zugängig. Man weiß heute nicht an wie vielen öffentlichen Stellen die Gesetzessammlung aufbewahrt wurde, sicher ist jedoch, dass ein Exemplar an der Mauer der Selångers kyrka, die heute noch als Ruine zu finden ist, bei Sundsvall befestigt war. Die Hälsingelagen wurden 1940 in überarbeiteter Version neu herausgegeben, wobei der handschriftliche Originaltext nur in einem einzigen Exemplar erhalten blieb.

Copyright: Herbert Kårlin