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söndag, maj 27

Die Todesstrafe in der schwedischen Geschichte

Wann die Todesstrafe als Bestrafung in Schweden erstmals auftauchte, ist unbekannt, wobei sich die Geschichtswissenschaftler jedoch einig darin sind, dass die Todesstrafe vermutlich bis zur jüngeren Steinzeit (Neolithikum) zurückreicht. Warum man, selbst bei einfachen Vergehen nicht zu anderen Strafen griff, sehen die Forscher darin, dass auch Menschenopfer als normal betrachtet wurden, aber auch, dass die art der Bestrafung von der Ehre eines Geschlechtes abhing. Aber egal welcher Theorie man folgt, die Todesstrafe sollte abschrecken und dadurch die Kriminalität im Keime ersticken.

Auch wenn man weiß, dass der Lagman in Schweden bereits existierte bevor das erste Landskapslag verfasst wurde, so ist unbekannt wann er zur Todesstrafe riet und wann er eine Art Geldstrafe auferlegte. Da jedoch die Lanskapslagar auf die Kenntnisse dieser Lagmän aufbauten, ist anzunehmen, dass auch die Strafen vor der eigentlichen Gesetzgebung Schwedens entsprechend hart war.

In vielen Fällen wurde ein Täter allerdings nur indirekt zum Tode verurteilt, weil er als „friedslos“ (fredlös) erklärt wurde, also „vogelfrei“ war.  Dies bedeutete in der Regel, dass ihn jemand aus der Familie des Opfers tötete ohne eine Folge erwarten zu müssen. Aber auch bei einer offiziellen Todesstrafe gab es bis lange ins Mittelalter keinen Henker oder Scharfrichter, sondern das Geschlecht des Opfers übernahm den Strafvollzug.

Auch die Verhandlungen bis etwa zum 17. Jahrhundert kann man nicht mit heutigen Verhandlungen vergleichen, denn alles hing von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und von Vorurteilen ab. Ein Zeuge musste eine Tat nicht gesehen haben, sondern es reichte, dass er erklärte den Angeklagten für schuldig oder für unschuldig zu halten. In diesem Zusammenhang muss man auch die Folter sehen, die, auch bei den Hexenprozessen, dann angewendet wurde, wenn man bereits von der Schuld des Betroffenen überzeugt war, eine Hinrichtung oder die Gnade aber ein Geständnis erforderte.

Die Todesstrafe war bei Mord, Brandstiftung, schwerem oder wiederholtem Diebstahl, Zauberei, Vergewaltigung und bis zu nahezu 70 anderen Taten das Standardurteil. Auch außerehelicher Verkehr war mit dem Tode zu bestrafen, auch wenn man in diesen Fällen meistens Gnade gewährte und nur zur körperlichen Strafe griff.

Ab Ende des 18. Jahrhunderts begann dann die Diskussion darüber die Todesstrafe in Schweden abzuschaffen, da sie das Ziel nicht erfüllte, nämlich andere von kriminellen Taten abzuhalten. Aber der Weg war dennoch weit, denn erst führte die Forderung dazu, dass der König oder eine Oberster Rat über die Vollstreckung entscheiden musste. Die Hinrichtung musste dann von Scharfrichtern ausgeübt werden, anfangs öffentlich und Ende des 19. Jahrhunderts dann an heimlicher Stelle im Gefängnis. Danach wurde die Todesstrafe sehr häufig durch Straflager und Gefängnisseersetzt und am 23. November 1910 erfolgte dann tatsächlich die letzte Hinrichtung in Schweden.

Allerdings war die Anzahl der Hinrichtungen bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts stark rückläufig, da man mehr Nutzen davon hatte wenn die Gefangenen Schwerstarbeit leisteten oder handwerkliche Tätigkeiten ausführten und dabei gleichzeitig die Staatskassen füllen konnten. Zwischen 1866 und 1921 wurden von 120 zum Tode Verurteilten nur 15 tatsächlich hingerichtet. Man darf dabei natürlich nicht vergessen, dass in Gefängnissen Prügelstrafen an der Tagesordnung waren und dadurch unwillige Arbeitskräfte sehr schnell ihren Widerstand aufgaben und sich zu Höchstleistungen anstrengten.

Aber auch bei der Art der Hinrichtungen ist eine Entwicklung zu sehen, denn während es bis zum 16. Jahrhundert kaum eine Regel gab wie eine Hinrichtung stattzufinden hatte und daher zu den grauenvollsten Methoden gegriffen wurde, wurden dann Beil, Schwert und das Seil am Galgen die häufigsten Hinrichtungsarten. Ab 1864 wurde dann in Schweden das Hängen verboten und es kam nur noch zu Hinrichtungen durch Beil und Schwert, mit einer Ausnahme, da Johan Alfred Ander als Einziger Todeskandidat durch die neu angeschaffte Guillotine starb.

Erst am 7. Mai 1921 wurde dann die Todesstrafe bei Zivilprozessen endgültig abgeschafft und nur noch jene, die das Land im Krieg verteidigten, mussten bei schweren Vergehen mit der Todesstrafe rechnen. 1973 wurde dann in Schweden auch die Todesstrafe in Kriegszeiten abgeschafft.

Copyright: Herbert Kårlin

tisdag, april 3

Der schwedische König Sverker den äldre (Sverker der Ältere)

Der schwedische König Sverker den äldre (Sverker der Ältere) wurde vermutlich gegen das Jahr 1100 geboren und wurde 1130 der erste König des Sverkserska ätten, des Königsgeschlecht Sverker. Seine Herkunft ist umstritten, da sein Vater nach dem isländischen Langfeðgatal ein gewisser Erik Årsäll war, nach der Västgötalagens kungalängt jedoch Cornube, wobei beide Namen geschichtlich nicht bestätigt werden können.

Sverker den äldre war ursprünglich der König von Östergötland und dem Sveareich, wurde dann aber, nach seiner Heirat mit Rikissa von Polen, auch als König des Västergötland tatsächlich anerkannt, was bedeutet, dass er gegen Ende seines Lebens bereits der König des damaligen Schweden war, wenn diese Position auch auf sehr wackeligen Beinen stand.

Die moderne Geschichtsforschung ist der Meinung, dass sich Sverker der Ältere Ehefrauen suchte, die ihm Stabilität im Land garantierten, auch wenn seine erste Verbindung mit einer ungenannten Frilla, was man mit Geliebter übersetzen kann, nicht zur Ehe führte, aber dazu, dass der gemeinsame Sohn Kol im Jahre 1167 die schwedische Krone beanspruchte.

Seine erste Ehe ging Sverker den äldre mit Ulvhild Håkansdotter ein, die aus einem mächtigen Adelsgeschlecht Norwegens stammte und zudem die Witwe von Inge den yngre war, was das schwedische Reich eng mit jenem Norwegens verband und an dieser Front Frieden garantierte. Aus der Ehe mit Ulvhild gingen möglicherweise fünf Kinder hervor, unter ihnen der spätere König Karl Sverkersson, Ingegerd, die als Priorin im Kloster Vreta wirkte und Johan, der wegen einer Frauengeschichte einen Krieg mit Dänemark provozierte und beim Kampf getötet wurde. Ulvhild verhalf Sverker den äldre auf den Thron von Västergötland, konnte ihm jedoch nicht die volle Anerkennung durch das Volk garantieren.

Nach dem Tod von Ulvhild Håkansdotter heiratete Sverker der Ältere die polnische Prinzessin Rikissa von Polen, die ihn aller Wahrscheinlichkeit nach überlebte. Auf Grund der Ehe mit Rikissa von Polen wurde Sverker den äldre auch als König des Västergötland akzeptiert. Aus der Ehe mit Rikissa ging ein Sohn hervor, Burislev, der später mit seinem Bruder Kol Anspruch auf den schwedischen Thron erhob und damit mit Knut Eriksson konkurrierte.

Sverker den äldre gilt als sehr christlicher König, der gemeinsam mit seiner Frau Ulvhild das Alvastra Kloster gegründet hat, das älteste Zisterzienserkloster Schwedens und an der Stelle einer alten Grabkirche die Kaga Kyrkan erbaute. Sverker der Ältere gilt auch als der Erbauer des Schlosses Näs auf Visingsö.

Sverker der Ältere wurde im Jahre 1156, auf dem Weg zur Weihnachtsmesse, von seinem Stallmeister ermordet und wurde in Alvastra begraben. Als Anstifter des Mordes vermutet man den dänischen Prinzen Magnus Henriksson, der mit dem Tode von Sverker möglicherweise für maximal zwei Jahre König von Schweden wurde. Allerdings ist diese Aussage geschichtlich nicht bestätigt.

Copyright: Herbert Kårlin

lördag, mars 10

Die letzte Hinrichtung in der schwedischen Geschichte

Die Todesstrafe war in Schweden von der Urzeit bis 1921 ein zulässiges Strafmittel, wobei in Kriegszeiten sogar bis 1973 Hinrichtungen stattfinden durften. Während jedoch die Todesstrafe bis 1864 auch die häufigste Strafe war, so reduzierten sich danach die Hinrichtungen und bei einfacheren Vergehen wurden die Täter ins Gefängnis gesteckt. Die letzte Hinrichtung erfolgte allerdings noch am 23. November 1910, auch wenn dies nicht das letzte Todesurteil war.

Bei der Tat handelte es sich um einen kaltblütigen Raubmord am 5. Januar 1910, bei dem Johan Alfred Anderson Ander die Kassiererin Victoria Hellsten tötete, was ihm eindeutig nachgewiesen werden konnte. Auch wenn die Handlung ein gewöhnlicher Mord war, so war diese letzte Vollstreckung eine einmalige Situation. Erstmals und gleichzeitig letztmals wurde vom damals einzigen Scharfrichter Schwedens, Albert Gustaf Dalman, der von drei seiner Söhnen begleitet wurde, die aus Frankreich importierte Guillotine benutzt und nicht mehr das Beil.

Um die Guillotine in Schweden importieren zu können, musste sie beim Zoll als landwirtschaftliches Gerät erklärt werden, auch deren Ziel eine einfache und schnelle Hinrichtung garantieren sollte und in Zukunft die einzige Hinrichtungsmethode des Landes werden sollte.

Wie selten jedoch bereits um diese Zeit Hinrichtungen waren, zeigt, dass Albert Gustaf Dalman seit seiner Berufung am 5. August 1885 erst für sieben Län als Scharfrichter zuständig war und ab 1901 dann der einzige Scharfrichter ganz Schwedens wurde. In dieser Zeit führte er insgesamt sieben Hinrichtungen durch, wobei seine erste am 7. August 1890 (Anna Månsdotter) stattfand und seine letzte am 23. November 1910.

Während zwischen 1800 und 1865, also bis zur Einführung von Gefängnissen, noch rund 600 Personen in Schweden hingerichtet wurden, reduzierte sich die Anzahl bis 1910 dann auf noch 15 Vollstreckungen, auch wenn die kriminelle Aktivität in dieser Zeit kaum abnahm.

Bis 1877 wurden Hinrichtungen auf öffentlichen Plätzen vorgenommen. Erst als der Scharfrichter Petter Steinbeck am 18. Mai 1876 drei Beilschläge benötigte um den Kopf Konrad Tectors vom Rumpf zu trennen, beschloss man Hinrichtungen nur noch im Gefängnishof vorzunehmen und die Öffentlichkeit auszuschliessen.

Aber eigentlich sollte Johan Alfred Anderson Ander nicht der letzte sein, der durch die Guillotine starb, denn am 14. Juni 1917 wurde noch Hilda Nillson zum Tode verurteilt, weil sie acht Kinder nachweislich getötet hatte. Die „Engelmacherin“, die in der Tat vermutlich sogar 17 Kinder ertränkte, konnte keine Gnade erwarten, griff jedoch noch vor ihrer Hinrichtung zum Selbstmord.

Copyright: Herbert Kårlin