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torsdag, maj 10

Strafen in der schwedischen Geschichte

Bis zum Jahre 1906 gab es in Schweden keine Bewährung, sondern jede Straftat wurde tatsächlich bestraft. Strafen konnten allerdings nicht nur von Gerichten verhängt werden, sondern auch das Kirchenrecht erlaubte eine gewisse Strafverfolgung, die sich allerdings auf den Ausschluss aus der Gemeinde und Buße, zum Beispiel ein Pilgergang, beschränkte. Im bürgerlichen Recht gab es im Grunde nur vier Arten von Strafen, nämlich die Todesstrafe, Geldstrafen, Prügelstrafen und Schamstrafen. Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte, musste mit seinem Körper bezahlen und musste, meist öffentlich, die Prügelstrafe über sich ergehen lassen.

Bestraft wurden noch bis ins 20. Jahrhundert allerdings weitaus mehr Taten als heute, denn der Ungehorsam eines Angestellten konnte die Prügelstrafe (Spöstraff, Risstraff) nach sich ziehen, wer am Sonntag einer Handelstätigkeit nachging wurde bestraft, Ehebruch, Selbstmord, Anstiftung zum Aufruhr (z.B. ein Streikaufruf) und vieles mehr war über Jahrhunderte hinweg in Schweden unter Strafe gesetzt. Da jede Strafe so abschreckend sein sollte, dass niemand in der Gemeinschaft auf die Idee kommt die gleiche Tat zu begehen, wurden die Strafen fast grundsätzlich öffentlich ausgeführt. Erst im 18. Jahrhundert wurden dann in Schweden auch Gefängnisse und Arbeitslager häufiger.

Die Todesstrafe galt bei jeder Art von Mord, wobei auch schwere Brandstiftung und Abtreibung als Mord betrachtet wurden. Bei diesen Taten war eine Gnade ausgeschlossen, wobei die Hinrichtung durch Beil oder Hängen vor der gesamten Gemeinschaft ausgeführt wurde, wo auch Kinder zugelassen waren. Auch wer gegen den König oder andere Machthaber konspirierte musste über Jahrhunderte hinweg mit der Todesstrafe rechnen.

Die Art der Todesstrafe hing weitgehend vom Vergehen ab, denn männliche Diebe wurden in der Regel am Galgen hingerichtet (Hängning), da dies als besonderen unehrenhaft galt. Weibliche Diebe wurden dagegen meist lebend begraben. Bei Verbrechen auf See wurden die Täter kielgeholt (Kölhalning). Das Köpfen galt als edlere Todesstrafe als das Hängen, wobei man hier den Unterschied machte, dass gewöhnliche Verbrecher mit dem Beil hingerichtet wurden und Adelige eine Hinrichtung mit dem Schwert fordern konnten. Auf dem Scheiterhaufen verbrannt (Bränning på Bål), meist nach dem Köpfen, wurden nicht nur Hexen, sondern auch Giftmörder, Kindesmörder, Brandstiftung oder Inzest.

Selbstmord wurde bis zum 20. Jahrhundert ebenfalls als Mord betrachtet, aber da in diesem Fall der Täter bereits tot war, musste der Körper die Strafe tragen, d.h. er wurde verbrannt und die Asche am Galgenberg oder im Wald vergraben.

Wurde eine Leiche gefunden ohne dass der Täter aufgedeckt werden konnte, so wurde das gesamte Dorf dafür zur Rechenschaft gezogen und, falls der Tote in einem Gebäude entdeckt wurde, die gesamte Familie. In diesem Fall erfolgte keine Todesstrafe, sondern die Gemeinschaft oder die Familie mussten eine Strafe entrichten, die zur Hälfte an den Staat ging und zur anderen Hälfte als Schadenersatz diente.

Bei außerehelichen Verbindungen unterschied man ob nur einer der beiden Täter verheiratet war oder beide. Sollten beide verheiratet gewesen sein, so wurde die Tat bis 1855 als besonders schwer betrachtet und führte zu einem Todesurteil, auch wenn dieses nicht regelmäßig ausgeführt wurde. Inzest oder Sex mit Tieren führte dagegen nahezu mit Sicherheit zum Tode.

Bei Misshandlung, übler Nachrede oder einfacheren Vergehen, die sich nicht gegen König und Gesellschaft richteten, war die Strafe in der Regel eine Prügelstrafe am Schandpfahl. Diese Art der Strafe wurde, außer in Gefängnissen, 1855 abgeschafft. In schwedischen Gefängnissen wurden Prügel dagegen noch bis 1938 als normal betrachtet.

Mit der Christianisierung Schwedens bekam der Hausherr auch die Pflicht seine Angestellten (Husaga), seine Kinder (Barnaga) und auch seine Frau auf den rechten Weg zu bringen und zu züchtigen, ein Gesetz, das für Hausangestellte erst 1858 abgeschafft wurde und für Kinder im Jahre 1920. Schwedische Ehefrauen konnten ihre Männer sogar erst ab 1965 rechtlich bei Misshandlung und Vergewaltigung verfolgen.

Vor allem im Mittelalter konnte ein Täter bei besonders schweren Verbrechen wie Vergewaltigung, Stören des Kirchenfriedens oder schwerem Mord auch als vogelfrei (fredlös, bannlyst) erklärt werden, was in der Regel einer Todesstrafe gleich kam, da der Täter nicht nur all sein Eigentum verlor und die Gemeinschaft verlassen musste, sondern auch von jedem Bürger des Landes getötet werden durfte.

Eine der härtesten Strafen Schwedens war der Tod durch das Rad (Rådbråkning), der 1835 aus dem schwedischen Rechtssystem verschwand. In diesem Fall wurde der Täter entweder auf Holzstäben oder einem großen Rad befestigt und der Henker hatte die Aufgabe so viele Beine des Täters wie möglich zu brechen, ohne dass dieser starb. Anschließend wurde das Rad senkrecht aufgestellt bis der Verurteilte, teilweise erst Tage später, starb.

Eine Abwandlung dieser Strafe war den Körper eines Täters nach dem Köpfen zu teilen, die Teile auf verschiedenen Rädern zu befestigen (Stegling) und diese dann an öffentlichen Stellen auf Pfählen anzubringen um einen sehr deutlichen Abschreckungseffekt zu erzeugen. Auch diese Methode wurde in Schweden erst 1841 abgeschafft.

Eine der härtesten Strafen Schwedens fand man in Skåne, wo vor allem Partisanen, Spione und Widerstandskämpfer gepfählt (Spetsning) wurden, das heißt ein dünner Holzpfahl durch den Körper getrieben wurde. Die Pfähle mit den Sterbenden und Toten wurden dann entlang der Straße aufgestellt um jede Widerstandsbewegung zu brechen.

Schwedische Militärgerichte konnten bis 1812 Soldaten auch noch zum Spießrutenlaufen (Gatlopp) verurteilen, wobei diese Todesstrafe zwar relativ selten vorkam, aber meist einer etwas langsamen Todesstrafe entsprach, da die anderen Soldaten mit der Härte der Schläge nicht sparten, da sie ihren Kollegen als Abtrünnigen oder Verräter betrachteten.

Copyright: Herbert Kårlin

lördag, mars 10

Die letzte Hinrichtung in der schwedischen Geschichte

Die Todesstrafe war in Schweden von der Urzeit bis 1921 ein zulässiges Strafmittel, wobei in Kriegszeiten sogar bis 1973 Hinrichtungen stattfinden durften. Während jedoch die Todesstrafe bis 1864 auch die häufigste Strafe war, so reduzierten sich danach die Hinrichtungen und bei einfacheren Vergehen wurden die Täter ins Gefängnis gesteckt. Die letzte Hinrichtung erfolgte allerdings noch am 23. November 1910, auch wenn dies nicht das letzte Todesurteil war.

Bei der Tat handelte es sich um einen kaltblütigen Raubmord am 5. Januar 1910, bei dem Johan Alfred Anderson Ander die Kassiererin Victoria Hellsten tötete, was ihm eindeutig nachgewiesen werden konnte. Auch wenn die Handlung ein gewöhnlicher Mord war, so war diese letzte Vollstreckung eine einmalige Situation. Erstmals und gleichzeitig letztmals wurde vom damals einzigen Scharfrichter Schwedens, Albert Gustaf Dalman, der von drei seiner Söhnen begleitet wurde, die aus Frankreich importierte Guillotine benutzt und nicht mehr das Beil.

Um die Guillotine in Schweden importieren zu können, musste sie beim Zoll als landwirtschaftliches Gerät erklärt werden, auch deren Ziel eine einfache und schnelle Hinrichtung garantieren sollte und in Zukunft die einzige Hinrichtungsmethode des Landes werden sollte.

Wie selten jedoch bereits um diese Zeit Hinrichtungen waren, zeigt, dass Albert Gustaf Dalman seit seiner Berufung am 5. August 1885 erst für sieben Län als Scharfrichter zuständig war und ab 1901 dann der einzige Scharfrichter ganz Schwedens wurde. In dieser Zeit führte er insgesamt sieben Hinrichtungen durch, wobei seine erste am 7. August 1890 (Anna Månsdotter) stattfand und seine letzte am 23. November 1910.

Während zwischen 1800 und 1865, also bis zur Einführung von Gefängnissen, noch rund 600 Personen in Schweden hingerichtet wurden, reduzierte sich die Anzahl bis 1910 dann auf noch 15 Vollstreckungen, auch wenn die kriminelle Aktivität in dieser Zeit kaum abnahm.

Bis 1877 wurden Hinrichtungen auf öffentlichen Plätzen vorgenommen. Erst als der Scharfrichter Petter Steinbeck am 18. Mai 1876 drei Beilschläge benötigte um den Kopf Konrad Tectors vom Rumpf zu trennen, beschloss man Hinrichtungen nur noch im Gefängnishof vorzunehmen und die Öffentlichkeit auszuschliessen.

Aber eigentlich sollte Johan Alfred Anderson Ander nicht der letzte sein, der durch die Guillotine starb, denn am 14. Juni 1917 wurde noch Hilda Nillson zum Tode verurteilt, weil sie acht Kinder nachweislich getötet hatte. Die „Engelmacherin“, die in der Tat vermutlich sogar 17 Kinder ertränkte, konnte keine Gnade erwarten, griff jedoch noch vor ihrer Hinrichtung zum Selbstmord.

Copyright: Herbert Kårlin

måndag, mars 5

Das schwedische Spinnhus (Spinnerei) als Frauengefängnis

Wie Frauen vor 1624 bestraft wurden und ob sie mit den gleichen Strafen wie ein Mann zu rechnen hatten, ist unbekannt. Da es jedoch vor 1624 keinerlei Gefängnisse gab, scheint es sicher zu sein, dass man auch bei Frauen sehr schnell zur Todesstrafe griff und sie bis zur Verhandlung oder die Vollstreckung in Erdlöcher steckte, in den engen Räumen der Stadtmauern einsperrte oder in Türmen ankettete.

Selbst über die Zeit der Hexenverfolgungen weiß man relativ wenig, weshalb man auch nicht sagen kann wie viele der sogenannten Hexen bereits in Erdlöchern, Kellern oder auch durch Folter starben ohne dass es je zu einem Prozess kam. Weder Christianisierung noch Reformation hatten den Frauen irgendwelche Rechte gegeben, sondern sie eher in eine größere Abhängigkeit getrieben, da sie vor der Erscheinung des ersten Missionars eine bedeutendere Rolle in der Gesellschaft spielten als danach.

So war es auch nicht verwunderlich, dass in den sogenannten Spinnhus (Spinnerei-Häuser), die ab 1698 entstanden, zu Beginn kaum im heute Sinne kriminelle Frauen untergebracht wurden, sondern heimatlose Frauen, alleinstehende Frauen ohne feste Wohnung, Bettlerinnen und von der Prostitution lebende Frauen, also Frauen, die von der Gesellschaft ausgeschlossen waren. Als Prostituierte wurde allerdings bereits jede Frau betrachtet, die ohne verheiratet zu sein mit einem einzigen Mann schlief, junge Mädchen, die ein uneheliches Kind bekamen und jede Ehebrecherin. Als Landstreicherin galt jede Frau, die nicht von einem Mann oder der eigenen Familie versorgt wurde und daher Waren auf der Straße verkaufte um sich versorgen zu können.

In den Spinnhus (Spinnereien), die oft auch Besserungsanstalt oder Strafanstalt genannt wurden, mussten die Frauen und jungen Mädchen Garn spinnen. Die Arbeitszeiten waren extrem und die Gefangenen wurden für ihre Leistungen nicht entlohnt, was jedoch auch zur Folge hatte, dass die Arbeit der Spinnerinnen als unqualifiziert betrachtet wurde und die kommerziellen Spinnereien mit den Gefängnisprodukten preislich nicht mehr konkurrieren konnten. Schwedische Wolle hatte eine immer schlechtere Qualität und gute Ware musste letztendlich für sehr hohe Preise importiert werden.

Dies änderte sich auch nicht, als Adolf Fredrik und Lovisa Ulrika anlässlich ihrer Krönung eine Medaille mit der Inschrift „Til heder för den qvinna, som fint och snält kan spinna“ schaffen ließen und man erklärte, dass die Frauen in den Spinnhus eine Ausbildung erhielten, damit sie sich anschließend auf ehrliche Weise ernähren können, denn nur sehr wenige unter ihnen gelang der Schritt zurück in die Gesellschaft und die meisten unter ihnen landeten, selbst wenn sie freigelassen wurden, bald wieder im Spinnhus. Frauen, die wegen Kindesmord oder Diebstahl in ein Spinnhus kamen, mussten dort lebenslang bleiben.

Das erste Spinnhus wurde in Stockholm eingerichtet und ist als das Långholmens Rasp- och Spinnhus bekannt. Der „Erfolg“ dieses ersten Frauengefängnisses führte sehr schnell dazu, dass auch in anderen Städten Spinnhus entstanden und bereits 1735 musste in jedem Län (Region) eine entsprechende Einrichtung gebaut werden. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Spinnhus dann in Frauengefängnisse umgewandelt, was der Ursprung des heutigen Strafvollzugs war.
Copyright: Herbert Kårlin

torsdag, mars 1

Geschichte der Gefängnisse Schwedens

Vor dem Jahre 1624 gab es in Schweden keine Gefängnisse, da man selbst bei geringeren Vergehen sehr schnell zur Todesstrafe griff und kleinere Strafen den Schandpfahl oder die Prügelstrafe zur Folge hatten. Kriegsgefangen, Kaufleute und Adelige wurden dagegen in Schlosskellern, Klöstern, Türmen oder auch in kleinen Räumen der Stadtmauer eingekerkert.  Andere Gefangene, die noch auf ihr Urteil warteten, wurden oft in feuchte Erdlöcher hinabgelassen und waren zudem angekettet, damit ihnen jede Flucht unmöglich gemacht wurde.

Ab dem Jahre 1624, unter Gustav II. Adolf, entstanden dann die ersten Gefängnisse in denen vor allem Bettler, Tagesdiebe und schwer erziehbare Jugendliche eingesperrt wurden und teilweise schwere Arbeiten leisten mussten. Später wurden hier auch Ehebrecherinnen, Diebe und andere weibliche Verbrecher untergebracht, bisweilen ohne viel Chance die Gefangenschaft wieder lebend verlassen zu können.

Zur gleichen Zeit benötigte Gustav II. Adolf Arbeitskräfte für den Bau von Festungen, weshalb man männliche Verbrecher, die nicht hingerichtet wurden, zur Schwerarbeit an den Verteidigungsanlagen schickte. Dort wurden sie in der Regel angekettet und wurden nach der Arbeitszeit in den Kellern der Gebäude untergebracht. In der Regel kam diese Strafe einem Todesurteil gleich, nur dass die Gefangenen vorher noch bis zur Entkräftung Arbeit leisten musste. Unter Königin Kristina findet man dann erstmals eine Art Strafverordnung, nach der Verbrecher „slås i järn och arbeta för sitt brott“ (in Eisen geschlagen werden und für ihre Taten arbeiten müssen).

Ab 1698, unter Karl XII., wurden dann in ganz Schweden Rasphus (Raspelhäuser) für männliche Kinder und Spinnhus (Spinnereien) für Mädchen und Frauen eingerichtet. In den Rasphus mussten Jungs zur Strafe Brasilholz zur Herstellung von Farbstoff raspeln und in den Spinnhus Mädchen und Frauen Lein bearbeiten und spinnen. Die Arbeitszeit begann in der Regel morgens um vier Uhr und endete um 22 Uhr. Am Samstag wurde die Arbeit etwas früher beendet und am Sonntag war Ruhetag.

Noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts gab es jedoch nur relativ wenige Gefängnisse oder gefängnisartige Einrichtungen, denn noch 1734 lag auf 68 verschiedenen Vergehen die Todesstrafe und bis 1858 hatte jedes schwedische Län (Regierungsbezirk) einen eigenen Scharfrichter.  Abgeschafft wurde die Todesstrafe in Schweden erst am 30. Juni 1921 bei Friedenszeiten und 1973 auch bei Kriegszeiten.
 
Zu Ende des 18. Jahrhunderts kamen neue Ideen über den Strafvollzug auf und man begann im ganzen Land Gefängnisse zu bauen, die als Vorläufer der heutigen Einrichtungen gelten können, denn jeder Gefangene bekam eine eigene Zelle, wobei Schwerverbrecher jedoch zusätzlich arbeiten mussten. Im Jahre 1844, unter Karl XV. kam dann die Entscheidung, dass jedes Län ein Gefängnis bauen musste und man ging langsam dazu über bei leichteren Verbrechen von der Todesstrafe abzusehen und diese in eine Gefängnisstrafe zu verwandeln.

Die Strafreform von 1832 unter Oscar I. füllte die Gefängnisse, da der König die körperliche Strafe abgeschafft hatte und die Todesstrafe seltener wurde. Die Alternative war daher Strafarbeit oder Gefängnis, wobei die Gefangenen während der Arbeitszeit nicht miteinander sprechen durften. Die Unterbringung in Zellen wurde im Laufe der Jahrzehnte immer häufiger und erreicht seinen Höhepunkt zwischen 1892 und 1916. Die isolierte Zellenstrafe, also die Einzelhaft, wurde 1946 in Schweden abgeschafft.

Die nächste bedeutende Reform fand dann im Jahre 1932 durch den Justizminister Karl Schlyter (Sozialdemokrat), der auch Präsident des obersten schwedischen Gerichtshof war, statt. Er fand, dass 13.000 Gefangene, die wegen Schulden im Gefängnis saßen, ein Auswuchs des Systems sei. Nach ihm hatten auch Alkoholiker, Jugendliche und geistig gestörte Personen nichts in den Gefängnissen zu tun, denn hier würde Ausbildung und medizinische Hilfe sinnvoller sein als ein Aufenthalt im Gefängnis. Karl Schlyter führte mit seiner Reform dann auch Bewährungsstrafen und Wiedereingliederungsmaßnahmen in Schweden ein. Die Reform war zu Beginn der 40er Jahre abgeschlossen und hat sich in den großen Zügen nicht mehr verändert.


Copyright: Herbert Kårlin