Wie Frauen vor 1624 bestraft wurden und ob sie mit den gleichen Strafen wie ein Mann zu rechnen hatten, ist unbekannt. Da es jedoch vor 1624 keinerlei Gefängnisse gab, scheint es sicher zu sein, dass man auch bei Frauen sehr schnell zur Todesstrafe griff und sie bis zur Verhandlung oder die Vollstreckung in Erdlöcher steckte, in den engen Räumen der Stadtmauern einsperrte oder in Türmen ankettete.
Selbst über die Zeit der Hexenverfolgungen weiß man relativ wenig, weshalb man auch nicht sagen kann wie viele der sogenannten Hexen bereits in Erdlöchern, Kellern oder auch durch Folter starben ohne dass es je zu einem Prozess kam. Weder Christianisierung noch Reformation hatten den Frauen irgendwelche Rechte gegeben, sondern sie eher in eine größere Abhängigkeit getrieben, da sie vor der Erscheinung des ersten Missionars eine bedeutendere Rolle in der Gesellschaft spielten als danach.
So war es auch nicht verwunderlich, dass in den sogenannten Spinnhus (Spinnerei-Häuser), die ab 1698 entstanden, zu Beginn kaum im heute Sinne kriminelle Frauen untergebracht wurden, sondern heimatlose Frauen, alleinstehende Frauen ohne feste Wohnung, Bettlerinnen und von der Prostitution lebende Frauen, also Frauen, die von der Gesellschaft ausgeschlossen waren. Als Prostituierte wurde allerdings bereits jede Frau betrachtet, die ohne verheiratet zu sein mit einem einzigen Mann schlief, junge Mädchen, die ein uneheliches Kind bekamen und jede Ehebrecherin. Als Landstreicherin galt jede Frau, die nicht von einem Mann oder der eigenen Familie versorgt wurde und daher Waren auf der Straße verkaufte um sich versorgen zu können.
In den Spinnhus (Spinnereien), die oft auch Besserungsanstalt oder Strafanstalt genannt wurden, mussten die Frauen und jungen Mädchen Garn spinnen. Die Arbeitszeiten waren extrem und die Gefangenen wurden für ihre Leistungen nicht entlohnt, was jedoch auch zur Folge hatte, dass die Arbeit der Spinnerinnen als unqualifiziert betrachtet wurde und die kommerziellen Spinnereien mit den Gefängnisprodukten preislich nicht mehr konkurrieren konnten. Schwedische Wolle hatte eine immer schlechtere Qualität und gute Ware musste letztendlich für sehr hohe Preise importiert werden.
Dies änderte sich auch nicht, als Adolf Fredrik und Lovisa Ulrika anlässlich ihrer Krönung eine Medaille mit der Inschrift „Til heder för den qvinna, som fint och snält kan spinna“ schaffen ließen und man erklärte, dass die Frauen in den Spinnhus eine Ausbildung erhielten, damit sie sich anschließend auf ehrliche Weise ernähren können, denn nur sehr wenige unter ihnen gelang der Schritt zurück in die Gesellschaft und die meisten unter ihnen landeten, selbst wenn sie freigelassen wurden, bald wieder im Spinnhus. Frauen, die wegen Kindesmord oder Diebstahl in ein Spinnhus kamen, mussten dort lebenslang bleiben.
Das erste Spinnhus wurde in Stockholm eingerichtet und ist als das Långholmens Rasp- och Spinnhus bekannt. Der „Erfolg“ dieses ersten Frauengefängnisses führte sehr schnell dazu, dass auch in anderen Städten Spinnhus entstanden und bereits 1735 musste in jedem Län (Region) eine entsprechende Einrichtung gebaut werden. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Spinnhus dann in Frauengefängnisse umgewandelt, was der Ursprung des heutigen Strafvollzugs war.
Selbst über die Zeit der Hexenverfolgungen weiß man relativ wenig, weshalb man auch nicht sagen kann wie viele der sogenannten Hexen bereits in Erdlöchern, Kellern oder auch durch Folter starben ohne dass es je zu einem Prozess kam. Weder Christianisierung noch Reformation hatten den Frauen irgendwelche Rechte gegeben, sondern sie eher in eine größere Abhängigkeit getrieben, da sie vor der Erscheinung des ersten Missionars eine bedeutendere Rolle in der Gesellschaft spielten als danach.
So war es auch nicht verwunderlich, dass in den sogenannten Spinnhus (Spinnerei-Häuser), die ab 1698 entstanden, zu Beginn kaum im heute Sinne kriminelle Frauen untergebracht wurden, sondern heimatlose Frauen, alleinstehende Frauen ohne feste Wohnung, Bettlerinnen und von der Prostitution lebende Frauen, also Frauen, die von der Gesellschaft ausgeschlossen waren. Als Prostituierte wurde allerdings bereits jede Frau betrachtet, die ohne verheiratet zu sein mit einem einzigen Mann schlief, junge Mädchen, die ein uneheliches Kind bekamen und jede Ehebrecherin. Als Landstreicherin galt jede Frau, die nicht von einem Mann oder der eigenen Familie versorgt wurde und daher Waren auf der Straße verkaufte um sich versorgen zu können.
In den Spinnhus (Spinnereien), die oft auch Besserungsanstalt oder Strafanstalt genannt wurden, mussten die Frauen und jungen Mädchen Garn spinnen. Die Arbeitszeiten waren extrem und die Gefangenen wurden für ihre Leistungen nicht entlohnt, was jedoch auch zur Folge hatte, dass die Arbeit der Spinnerinnen als unqualifiziert betrachtet wurde und die kommerziellen Spinnereien mit den Gefängnisprodukten preislich nicht mehr konkurrieren konnten. Schwedische Wolle hatte eine immer schlechtere Qualität und gute Ware musste letztendlich für sehr hohe Preise importiert werden.
Dies änderte sich auch nicht, als Adolf Fredrik und Lovisa Ulrika anlässlich ihrer Krönung eine Medaille mit der Inschrift „Til heder för den qvinna, som fint och snält kan spinna“ schaffen ließen und man erklärte, dass die Frauen in den Spinnhus eine Ausbildung erhielten, damit sie sich anschließend auf ehrliche Weise ernähren können, denn nur sehr wenige unter ihnen gelang der Schritt zurück in die Gesellschaft und die meisten unter ihnen landeten, selbst wenn sie freigelassen wurden, bald wieder im Spinnhus. Frauen, die wegen Kindesmord oder Diebstahl in ein Spinnhus kamen, mussten dort lebenslang bleiben.
Das erste Spinnhus wurde in Stockholm eingerichtet und ist als das Långholmens Rasp- och Spinnhus bekannt. Der „Erfolg“ dieses ersten Frauengefängnisses führte sehr schnell dazu, dass auch in anderen Städten Spinnhus entstanden und bereits 1735 musste in jedem Län (Region) eine entsprechende Einrichtung gebaut werden. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Spinnhus dann in Frauengefängnisse umgewandelt, was der Ursprung des heutigen Strafvollzugs war.
Copyright: Herbert Kårlin
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