Da Gotland im Mittelalter zwar mit Schweden Verträge hatte, jedoch nicht zum schwedischen Reich gehörte, sondern seine Selbständigkeit bewahren konnte, kann man auch die Landskapslagarna (Landschaftsgesetze) der Insel nicht mit jenen Schwedens vergleichen, denn während die ersten Regionalgesetze, bzw. Landschaftsgesetze Schwedens nur Aufzeichnungen der Lagmän waren und daher keine gesamte Gesetzessammlung darstellten, bildet das Gutalagen eine komplettes Gesetzbuch, das von der Gutasagan, also der alten Geschichte Gotlands, ergänzt wird.
Die Gutalagen, das Gesetzbuch Gotlands, wurde spätestens gegen 1220 verfasst und ist damit die älteste Gesetzessammlung des heutigen Schweden. Da man in einem Brief des Erzbischofs von Lund, Andreas Sunesen, der 1207 Gotland besuchte, lesen kann wie nützlich ein schriftliches Gesetzbuch ist, nimmt man an, dass die Gutalagen bereits zu dieser Zeit existierte. Leider wurde, außer diesem Schriftwechsel, keinerlei Quelle gefunden, die diese Aussage des Bischofs bestätigt, weswegen dieses Datum nur von einem Teil der Geschichtswissenschaftler verteidigt wird.
Aber auch die überlieferte Abschrift der Gutalagen, die gegen 1220 verfasst wurden, wurde erst Mitte des 14. Jahrhunderts als Kopie erstellt. Da Gotland nicht nur bis 1595 unabhängig vom schwedischen Reich war, sondern auch über eine eigene Sprache verfügte, ist das Gesetz auch in gotischer Sprache verfasst und nicht in Schwedisch, was ebenfalls deutlich zeigt, dass diese Gesetze unabhängig von den Gesetzen des Festlands waren.
Während in Schweden die Landschaftsgesetze unter Magnus Eriksson (Magnus Erikssons landslag) in landesweite Gesetze verwandelt und allgemein auf das ganze Reich angepasst wurden, was 1442 auch zum Kristoffers Landslag führte, war Gotland und die Gutalagen in keiner Weise davon betroffen, auch wenn Gotland bereits seit der Epoche der Wikinger Abkommen mit dem Festland hatte, nicht zuletzt aus Handelsgründen und der Notwendigkeit einer gemeinsamen Verteidigung. Zahlreiche Dokumente belegen jedoch, dass der König Schwedens keinerlei Befugnis auf Gotland selbst hatte und die Insel sich nur freiwillig unter einen gewissen Schutz des Königs gestellt hatte, Gotland aber nicht in sein Reich integriert war.
In der modernen Geschichtsschreibung vergisst man oft diese Tatsache, indem man Gotland als abhängigen Schutzstaat des schwedischen Reiches beschreibt und damit auch die schwedischen Landesgesetze dort als gültig betrachtet, vermutlich deswegen, weil Gotland bereits unter den Wikingern ein wichtiger Stützpunkt war und Visby, die Hauptstadt Gotlands eine bedeutende Rolle für den nordischen Handel der Hanse spielte, Svitjod also auch von Gotland abhängig war.
Die Gutalagen, das Gesetzbuch Gotlands, wurde spätestens gegen 1220 verfasst und ist damit die älteste Gesetzessammlung des heutigen Schweden. Da man in einem Brief des Erzbischofs von Lund, Andreas Sunesen, der 1207 Gotland besuchte, lesen kann wie nützlich ein schriftliches Gesetzbuch ist, nimmt man an, dass die Gutalagen bereits zu dieser Zeit existierte. Leider wurde, außer diesem Schriftwechsel, keinerlei Quelle gefunden, die diese Aussage des Bischofs bestätigt, weswegen dieses Datum nur von einem Teil der Geschichtswissenschaftler verteidigt wird.
Aber auch die überlieferte Abschrift der Gutalagen, die gegen 1220 verfasst wurden, wurde erst Mitte des 14. Jahrhunderts als Kopie erstellt. Da Gotland nicht nur bis 1595 unabhängig vom schwedischen Reich war, sondern auch über eine eigene Sprache verfügte, ist das Gesetz auch in gotischer Sprache verfasst und nicht in Schwedisch, was ebenfalls deutlich zeigt, dass diese Gesetze unabhängig von den Gesetzen des Festlands waren.
Während in Schweden die Landschaftsgesetze unter Magnus Eriksson (Magnus Erikssons landslag) in landesweite Gesetze verwandelt und allgemein auf das ganze Reich angepasst wurden, was 1442 auch zum Kristoffers Landslag führte, war Gotland und die Gutalagen in keiner Weise davon betroffen, auch wenn Gotland bereits seit der Epoche der Wikinger Abkommen mit dem Festland hatte, nicht zuletzt aus Handelsgründen und der Notwendigkeit einer gemeinsamen Verteidigung. Zahlreiche Dokumente belegen jedoch, dass der König Schwedens keinerlei Befugnis auf Gotland selbst hatte und die Insel sich nur freiwillig unter einen gewissen Schutz des Königs gestellt hatte, Gotland aber nicht in sein Reich integriert war.
In der modernen Geschichtsschreibung vergisst man oft diese Tatsache, indem man Gotland als abhängigen Schutzstaat des schwedischen Reiches beschreibt und damit auch die schwedischen Landesgesetze dort als gültig betrachtet, vermutlich deswegen, weil Gotland bereits unter den Wikingern ein wichtiger Stützpunkt war und Visby, die Hauptstadt Gotlands eine bedeutende Rolle für den nordischen Handel der Hanse spielte, Svitjod also auch von Gotland abhängig war.
Copyright: Herbert Kårlin
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