Die Todesstrafe war in Schweden von der Urzeit bis 1921 ein zulässiges Strafmittel, wobei in Kriegszeiten sogar bis 1973 Hinrichtungen stattfinden durften. Während jedoch die Todesstrafe bis 1864 auch die häufigste Strafe war, so reduzierten sich danach die Hinrichtungen und bei einfacheren Vergehen wurden die Täter ins Gefängnis gesteckt. Die letzte Hinrichtung erfolgte allerdings noch am 23. November 1910, auch wenn dies nicht das letzte Todesurteil war.
Bei der Tat handelte es sich um einen kaltblütigen Raubmord am 5. Januar 1910, bei dem Johan Alfred Anderson Ander die Kassiererin Victoria Hellsten tötete, was ihm eindeutig nachgewiesen werden konnte. Auch wenn die Handlung ein gewöhnlicher Mord war, so war diese letzte Vollstreckung eine einmalige Situation. Erstmals und gleichzeitig letztmals wurde vom damals einzigen Scharfrichter Schwedens, Albert Gustaf Dalman, der von drei seiner Söhnen begleitet wurde, die aus Frankreich importierte Guillotine benutzt und nicht mehr das Beil.
Um die Guillotine in Schweden importieren zu können, musste sie beim Zoll als landwirtschaftliches Gerät erklärt werden, auch deren Ziel eine einfache und schnelle Hinrichtung garantieren sollte und in Zukunft die einzige Hinrichtungsmethode des Landes werden sollte.
Wie selten jedoch bereits um diese Zeit Hinrichtungen waren, zeigt, dass Albert Gustaf Dalman seit seiner Berufung am 5. August 1885 erst für sieben Län als Scharfrichter zuständig war und ab 1901 dann der einzige Scharfrichter ganz Schwedens wurde. In dieser Zeit führte er insgesamt sieben Hinrichtungen durch, wobei seine erste am 7. August 1890 (Anna Månsdotter) stattfand und seine letzte am 23. November 1910.
Während zwischen 1800 und 1865, also bis zur Einführung von Gefängnissen, noch rund 600 Personen in Schweden hingerichtet wurden, reduzierte sich die Anzahl bis 1910 dann auf noch 15 Vollstreckungen, auch wenn die kriminelle Aktivität in dieser Zeit kaum abnahm.
Bis 1877 wurden Hinrichtungen auf öffentlichen Plätzen vorgenommen. Erst als der Scharfrichter Petter Steinbeck am 18. Mai 1876 drei Beilschläge benötigte um den Kopf Konrad Tectors vom Rumpf zu trennen, beschloss man Hinrichtungen nur noch im Gefängnishof vorzunehmen und die Öffentlichkeit auszuschliessen.
Aber eigentlich sollte Johan Alfred Anderson Ander nicht der letzte sein, der durch die Guillotine starb, denn am 14. Juni 1917 wurde noch Hilda Nillson zum Tode verurteilt, weil sie acht Kinder nachweislich getötet hatte. Die „Engelmacherin“, die in der Tat vermutlich sogar 17 Kinder ertränkte, konnte keine Gnade erwarten, griff jedoch noch vor ihrer Hinrichtung zum Selbstmord.
Bei der Tat handelte es sich um einen kaltblütigen Raubmord am 5. Januar 1910, bei dem Johan Alfred Anderson Ander die Kassiererin Victoria Hellsten tötete, was ihm eindeutig nachgewiesen werden konnte. Auch wenn die Handlung ein gewöhnlicher Mord war, so war diese letzte Vollstreckung eine einmalige Situation. Erstmals und gleichzeitig letztmals wurde vom damals einzigen Scharfrichter Schwedens, Albert Gustaf Dalman, der von drei seiner Söhnen begleitet wurde, die aus Frankreich importierte Guillotine benutzt und nicht mehr das Beil.
Um die Guillotine in Schweden importieren zu können, musste sie beim Zoll als landwirtschaftliches Gerät erklärt werden, auch deren Ziel eine einfache und schnelle Hinrichtung garantieren sollte und in Zukunft die einzige Hinrichtungsmethode des Landes werden sollte.
Wie selten jedoch bereits um diese Zeit Hinrichtungen waren, zeigt, dass Albert Gustaf Dalman seit seiner Berufung am 5. August 1885 erst für sieben Län als Scharfrichter zuständig war und ab 1901 dann der einzige Scharfrichter ganz Schwedens wurde. In dieser Zeit führte er insgesamt sieben Hinrichtungen durch, wobei seine erste am 7. August 1890 (Anna Månsdotter) stattfand und seine letzte am 23. November 1910.
Während zwischen 1800 und 1865, also bis zur Einführung von Gefängnissen, noch rund 600 Personen in Schweden hingerichtet wurden, reduzierte sich die Anzahl bis 1910 dann auf noch 15 Vollstreckungen, auch wenn die kriminelle Aktivität in dieser Zeit kaum abnahm.
Bis 1877 wurden Hinrichtungen auf öffentlichen Plätzen vorgenommen. Erst als der Scharfrichter Petter Steinbeck am 18. Mai 1876 drei Beilschläge benötigte um den Kopf Konrad Tectors vom Rumpf zu trennen, beschloss man Hinrichtungen nur noch im Gefängnishof vorzunehmen und die Öffentlichkeit auszuschliessen.
Aber eigentlich sollte Johan Alfred Anderson Ander nicht der letzte sein, der durch die Guillotine starb, denn am 14. Juni 1917 wurde noch Hilda Nillson zum Tode verurteilt, weil sie acht Kinder nachweislich getötet hatte. Die „Engelmacherin“, die in der Tat vermutlich sogar 17 Kinder ertränkte, konnte keine Gnade erwarten, griff jedoch noch vor ihrer Hinrichtung zum Selbstmord.
Copyright: Herbert Kårlin
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