Nach offiziellen Dokumenten Schwedens wurde Eric Clauesson bereits 1492 als erster Hexenmeister hingerichtet. Erst acht Jahre wurde dann auch die erste Hexe auf Öland zum Tode verurteilt und starb unter dem Beil des Henkers.
Während man bei Eric Clauesson noch davon ausgehen kann, dass er eigentlich wegen Häresie hingerichtet wurde, ist der Fall von Lasses Birgitta als reiner Hexenprozess zu sehen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Lasses Birgitta entweder geistig verwirrt war, sich vor den zwei Bauern, die sie beim ersten Zauberbesuch begleiteten, aus einem unbekannten Grund wichtig machen wollte oder im Auftrag handelte.
Sicher ist jedoch, dass Lasses Birgitta (genau genommen Birgitta, Lasses Ehefrau) aus Algutsrum auf Öland 1550 bei einem Verhör im Schloss in Kalmar zugab, versucht zu haben auf dem Friedhof in Kastlösa um Mitternacht einen Toten wieder zum Leben zu erwecken. Da sie von zwei Bauern begleitet war, ist es möglich, dass sie von den beiden mit der Auferweckung betraut wurde, weil die beiden Begleiter ihr eine überirdische Macht zusprachen und auch ein Interesse daran hatten, dass der Tote wieder auferstehen sollte. Die Protokolle geben jedoch keine Auskunft darüber.
Lasses Birgitta schilderte den Vorgang so, dass sie erst dreimal um den Friedhof gegangen sei und dann in das Schlüsselloch der Kirchentür gepustet hätte, damit sich die Pforte öffnete. In der Kirche suchte sie dann erfolglos nach der Stola des Priesters und musste unverrichteter Dinge wieder gehen, wobei sie nicht vergaß die Kirchentür wieder mit ihrem Pusten abzusperren.
Birgitta erklärte dann weiter, dass sie wenige Tage später, dieses Mal allein, einen neuen Versuch unternahm. Bei diesem Mal fand sie die Stola, machte mit ihr drei Runden gegen den Uhrzeigersinn in der Kirche, sagte sich von Gott los und ging einen Bund mit dem Teufel ein, damit sie den Toten wieder zum Leben erwecken konnte und ihr andere überirdische Fähigkeiten verliehen wurden.
Auch wenn die Geschichte etwas verwirrt klang, die Woge der Hexenverfolgungen noch nicht eingesetzt hatte und der Tote nicht auferstanden war, so befand sie 1950 das Häradsnämden, das damalige Amtsgericht in ländlichen Gegenden, der Hexerei schuldig und verurteilte sie zum Tode durch das Beil, der üblichsten Todesstrafe bei Frauen. Die beiden Männer, die sie beim ersten Mal auf den Friedhof begleiteten, wurden zu Geldstrafen verurteilt, da sie weiterhin als gläubige Christen betrachtet wurden.
Während man bei Eric Clauesson noch davon ausgehen kann, dass er eigentlich wegen Häresie hingerichtet wurde, ist der Fall von Lasses Birgitta als reiner Hexenprozess zu sehen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Lasses Birgitta entweder geistig verwirrt war, sich vor den zwei Bauern, die sie beim ersten Zauberbesuch begleiteten, aus einem unbekannten Grund wichtig machen wollte oder im Auftrag handelte.
Sicher ist jedoch, dass Lasses Birgitta (genau genommen Birgitta, Lasses Ehefrau) aus Algutsrum auf Öland 1550 bei einem Verhör im Schloss in Kalmar zugab, versucht zu haben auf dem Friedhof in Kastlösa um Mitternacht einen Toten wieder zum Leben zu erwecken. Da sie von zwei Bauern begleitet war, ist es möglich, dass sie von den beiden mit der Auferweckung betraut wurde, weil die beiden Begleiter ihr eine überirdische Macht zusprachen und auch ein Interesse daran hatten, dass der Tote wieder auferstehen sollte. Die Protokolle geben jedoch keine Auskunft darüber.
Lasses Birgitta schilderte den Vorgang so, dass sie erst dreimal um den Friedhof gegangen sei und dann in das Schlüsselloch der Kirchentür gepustet hätte, damit sich die Pforte öffnete. In der Kirche suchte sie dann erfolglos nach der Stola des Priesters und musste unverrichteter Dinge wieder gehen, wobei sie nicht vergaß die Kirchentür wieder mit ihrem Pusten abzusperren.
Birgitta erklärte dann weiter, dass sie wenige Tage später, dieses Mal allein, einen neuen Versuch unternahm. Bei diesem Mal fand sie die Stola, machte mit ihr drei Runden gegen den Uhrzeigersinn in der Kirche, sagte sich von Gott los und ging einen Bund mit dem Teufel ein, damit sie den Toten wieder zum Leben erwecken konnte und ihr andere überirdische Fähigkeiten verliehen wurden.
Auch wenn die Geschichte etwas verwirrt klang, die Woge der Hexenverfolgungen noch nicht eingesetzt hatte und der Tote nicht auferstanden war, so befand sie 1950 das Häradsnämden, das damalige Amtsgericht in ländlichen Gegenden, der Hexerei schuldig und verurteilte sie zum Tode durch das Beil, der üblichsten Todesstrafe bei Frauen. Die beiden Männer, die sie beim ersten Mal auf den Friedhof begleiteten, wurden zu Geldstrafen verurteilt, da sie weiterhin als gläubige Christen betrachtet wurden.
Copyright: Herbert Kårlin
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