Die Landskapslagar (Landschaftsgesetze, Regionalgesetze) waren im Mittelalter in ganz Skandinavien verbreitet und galten jeweils für größere Regionen oder Landschaften, die zu dieser Zeit eine gewisse Selbständigkeit hatten. Außer dem Forsaringen sind die Landskapslagarna die ältesten umfassenderen Rechtssammlungen des Mittelalters, die dann gegen 1350, gemeinsam mit den verschiedenen Stadslagarna (Städtegesetzen) zum reichsdeckenden Magnus Erikssons Landslag führten und 1734 von den allgemeinen schwedischen Gesetzen ersetzt wurden. Die einzigen heute noch existierenden Landsskapslagen im nordischen Raum findet man auf Åland.
Der Vorläufer der Landskapslagarna ist das von Olaus Petri zitierte Hednalagen (heþnalagh) aus Västergötland, das nur fragmentarisch erhalten ist und vermutlich zu Beginn des 13. Jahrhunderts verfasst wurde. Das erhaltene Fragment behandelt nur die Regeln für Duelle, so dass man wenig über die gesamte Tragweite dieser Gesetzessammlung weiß.
Die ältesten erhaltenen Landskapslagen (Landschaftsgesetz) sind die Västgötalagen, die Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden sind, wobei auch hier nur die jüngere Gesetzessammlung vollständig erhalten ist, die jedoch einen guten Einblick in das Rechtssystem des Västergötland gibt.
Man kennt heute dreizehn verschiedene Landskapslagar, die das heutige Schweden betreffen, wobei die Dalalagen, eine Gesetzessammlung, die vermutlich erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts auftauchte, von zahlreichen Geschichtsforschern angezweifelt werden, die der Meinung sind, dass es sich dabei entweder um eine Umarbeitung der Västmannalagen oder der Värmlandslagen handelt.
Auch die Gutalagen, die Regionalgesetz Gotlands nehmen eine Sonderstellung ein, da sie zum einen von den Gutasagen, einer Geschichte Gotlands, begleitet sind und zum anderen die Insel Gotland zu dieser Epoche noch nicht zum Sveareich gehörte und über eine eigene Sprache und Kultur verfügte.
Die Skånelagen werden historisch gesehen nicht als schwedische, sondern als dänische Landskapslag betrachtet, wobei diese Gesetzessammlung auch nur in Altdänisch, Latein und einer Handschrift in Runen erhalten ist. Betroffen von den Skånelagen war auch das Skåneland, also das heutige Blekinge, Halland und Bornholm.
Die Västmannalagen werden heute sehr häufig als von den Upplandslagen beeinflusst betrachtet und galten mit Sicherheit für das Västmanland und, je nach Geschichtsrichtung, auch für Dalarna. Es zeigt jedoch wenige sehr eigene Charakterzüge.
Die Upplandslagen, die im Uppland, im Gästriksland und einem Großteil des heutigen Finnland galten, waren die ersten Landskapslagen im Sveareich und gelten als Vorlage für alle anderen Landskapslagar im Svealand, auch wenn die anderen Regionen Teile der entsprechende Gesetzessammlung in mehreren Punkten ihren Bedürfnissen anpassten.
Die Hälsingelagen, die gegen 1320 verfasst wurden, galten für das Hälsingland, Medelpad, Ångermanland, Västerbotten, Norrbotten und den nördlichen Teil Finnlands. Auch wenn die Hälsingelagen relativ spät entstanden, so sieht die Geschichtswissenschaft hier einen gewissen Zusammenhang mit dem ältesten Gesetz Schwedens auf dem Forsaringen.
Die Jämtlandslagen wurden leider nicht erhalten, aber dessen Existenz wird durch zahlreiche Urteile bestätigt, wobei man mittelalterlichen Schriften entnehmen kann, dass sich diese Gesetzessammlung mehr an die norwegischen Landskapslagarna anlehnt als an die schwedischen mittelalterlichen Gesetze.
Auch die Värmlandslagen, die sowohl für das Värmland als auch das Dalsland galten, sind nicht erhalten. Allerdings verfolgen einige Geschichtswissenschaftler die Theorie, dass es sich bei den Dalalagen in Wirklichkeit um die Värmlandslagen handelt, ohne dass dies allerdings wirklich zu beweisen ist.
Die Östgötalagen, die für Östergötland und Öland galten, sind nicht als Original überliefert, aber der Inhalt lässt sich auf Grund zahlreicher Aufzeichnungen aus dem Ende des 13. Jahrhunderts relativ genau wiedergeben.
Da daie Södermannalagen im Auftrag erstellt wurde, sind es die einzigen der schwedischen Landskapslagarna von denen auch der Verfasser bekannt ist. Lars Ulfsson hat sich bei der Verfassung der Texte allerdings sehr eng an din Upplandslagen angelehnt.
Das Tiohärad war das Landskapslagen eines Teils des heutigen Småland, wobei dieses Gebiet im Mittelalter allerdings relativ wenig mit dem heutigen Småland zu tun hat. Von dieser Gesetzessammlung ist heute nur noch das Kirchengesetz (Kyrkobalken) vorhanden, obwohl diese Gesetzessammlung weitaus länger gültig blieb als die meisten anderen Gesetzessammlungen des Mittelalters.
Von den Närkelagen ist leider nichts erhalten außer einigen Anmerkungen in mehreren Dokumenten des Mittelalters, so dass man über den Inhalt absolut nichts weiß. Ihre Existenz ist jedoch auch deswegen wahrscheinlich, weil Närke im Mittelalter eine bedeutende wirtschaftliche Rolle spielte.
Dass man relativ wenig über die Landschaftsgesetze Schwedens weiß, liegt allerdings auch daran, dass in der Regel ein Lagmann, also ein Rechtskundiger, bei Verhandlungen die Gesetze vortrug und es nicht unbedingt eine schriftliche Quelle gab. Gesetze wurden nur von Lagmann zu Lagmann weitergegeben, denen es frei stand die Bestimmungen aufzuzeichnen oder nur mündlich weiterzugeben.
Der Vorläufer der Landskapslagarna ist das von Olaus Petri zitierte Hednalagen (heþnalagh) aus Västergötland, das nur fragmentarisch erhalten ist und vermutlich zu Beginn des 13. Jahrhunderts verfasst wurde. Das erhaltene Fragment behandelt nur die Regeln für Duelle, so dass man wenig über die gesamte Tragweite dieser Gesetzessammlung weiß.
Die ältesten erhaltenen Landskapslagen (Landschaftsgesetz) sind die Västgötalagen, die Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden sind, wobei auch hier nur die jüngere Gesetzessammlung vollständig erhalten ist, die jedoch einen guten Einblick in das Rechtssystem des Västergötland gibt.
Man kennt heute dreizehn verschiedene Landskapslagar, die das heutige Schweden betreffen, wobei die Dalalagen, eine Gesetzessammlung, die vermutlich erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts auftauchte, von zahlreichen Geschichtsforschern angezweifelt werden, die der Meinung sind, dass es sich dabei entweder um eine Umarbeitung der Västmannalagen oder der Värmlandslagen handelt.
Auch die Gutalagen, die Regionalgesetz Gotlands nehmen eine Sonderstellung ein, da sie zum einen von den Gutasagen, einer Geschichte Gotlands, begleitet sind und zum anderen die Insel Gotland zu dieser Epoche noch nicht zum Sveareich gehörte und über eine eigene Sprache und Kultur verfügte.
Die Skånelagen werden historisch gesehen nicht als schwedische, sondern als dänische Landskapslag betrachtet, wobei diese Gesetzessammlung auch nur in Altdänisch, Latein und einer Handschrift in Runen erhalten ist. Betroffen von den Skånelagen war auch das Skåneland, also das heutige Blekinge, Halland und Bornholm.
Die Västmannalagen werden heute sehr häufig als von den Upplandslagen beeinflusst betrachtet und galten mit Sicherheit für das Västmanland und, je nach Geschichtsrichtung, auch für Dalarna. Es zeigt jedoch wenige sehr eigene Charakterzüge.
Die Upplandslagen, die im Uppland, im Gästriksland und einem Großteil des heutigen Finnland galten, waren die ersten Landskapslagen im Sveareich und gelten als Vorlage für alle anderen Landskapslagar im Svealand, auch wenn die anderen Regionen Teile der entsprechende Gesetzessammlung in mehreren Punkten ihren Bedürfnissen anpassten.
Die Hälsingelagen, die gegen 1320 verfasst wurden, galten für das Hälsingland, Medelpad, Ångermanland, Västerbotten, Norrbotten und den nördlichen Teil Finnlands. Auch wenn die Hälsingelagen relativ spät entstanden, so sieht die Geschichtswissenschaft hier einen gewissen Zusammenhang mit dem ältesten Gesetz Schwedens auf dem Forsaringen.
Die Jämtlandslagen wurden leider nicht erhalten, aber dessen Existenz wird durch zahlreiche Urteile bestätigt, wobei man mittelalterlichen Schriften entnehmen kann, dass sich diese Gesetzessammlung mehr an die norwegischen Landskapslagarna anlehnt als an die schwedischen mittelalterlichen Gesetze.
Auch die Värmlandslagen, die sowohl für das Värmland als auch das Dalsland galten, sind nicht erhalten. Allerdings verfolgen einige Geschichtswissenschaftler die Theorie, dass es sich bei den Dalalagen in Wirklichkeit um die Värmlandslagen handelt, ohne dass dies allerdings wirklich zu beweisen ist.
Die Östgötalagen, die für Östergötland und Öland galten, sind nicht als Original überliefert, aber der Inhalt lässt sich auf Grund zahlreicher Aufzeichnungen aus dem Ende des 13. Jahrhunderts relativ genau wiedergeben.
Da daie Södermannalagen im Auftrag erstellt wurde, sind es die einzigen der schwedischen Landskapslagarna von denen auch der Verfasser bekannt ist. Lars Ulfsson hat sich bei der Verfassung der Texte allerdings sehr eng an din Upplandslagen angelehnt.
Das Tiohärad war das Landskapslagen eines Teils des heutigen Småland, wobei dieses Gebiet im Mittelalter allerdings relativ wenig mit dem heutigen Småland zu tun hat. Von dieser Gesetzessammlung ist heute nur noch das Kirchengesetz (Kyrkobalken) vorhanden, obwohl diese Gesetzessammlung weitaus länger gültig blieb als die meisten anderen Gesetzessammlungen des Mittelalters.
Von den Närkelagen ist leider nichts erhalten außer einigen Anmerkungen in mehreren Dokumenten des Mittelalters, so dass man über den Inhalt absolut nichts weiß. Ihre Existenz ist jedoch auch deswegen wahrscheinlich, weil Närke im Mittelalter eine bedeutende wirtschaftliche Rolle spielte.
Dass man relativ wenig über die Landschaftsgesetze Schwedens weiß, liegt allerdings auch daran, dass in der Regel ein Lagmann, also ein Rechtskundiger, bei Verhandlungen die Gesetze vortrug und es nicht unbedingt eine schriftliche Quelle gab. Gesetze wurden nur von Lagmann zu Lagmann weitergegeben, denen es frei stand die Bestimmungen aufzuzeichnen oder nur mündlich weiterzugeben.
Copyright: Herbert Kårlin
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