Karin Månsdotter wurde vermutlich am 6. Oktober 1550 im Uppland geboren, wobei bei einigen Aufzeichnungen allerdings auch der 6. November als Geburtstag angegeben ist, und wuchs, bevor sie Hofdame wurde, in einfachsten Verhältnissen auf, denn ihr Vater Måns war Landsknecht, also eine Art Wärter für Gefangene und die die Geschwister der Mutter waren einfache Landwirte. Eine Beschäftigung im Schloss war daher bereits ein bedeutender gesellschaftlicher Aufstieg für Karin Månsdotter.
Karin Måndotters Geschichte beginnt im Jahre 1565, als sie die Kammerjungfrau von Elisabet Vasa war. Sehr schnell reihte sich die 15-jährige in die Gruppe der Liebhaberinnen des Königs Erik XIV. (Erich XIV.) ein, wobei es ihr jedoch gelang bald alle anderen Liebhaberinnen vom König fernzuhalten um eine gewisse Sonderstellung beim König einzunehmen, eine Situation, die vom Hofstaat und dem Reichsrat lediglich geduldet war.
Noch im gleichen Jahr gewährte Erik XIV. Karin Månsdotter eine Behandlung, die eher einer Königin als einer Liebhaberin gerecht wurde, denn sie bekam eigene Diener, konnte ihre Kleidung selbst wählen und hatte eigene Räume im Schloss. Und als im kommenden Jahr die gemeinsame Tochter Sigrid geboren wurde, so wurde das Kind unmittelbar als Prinzessin behandelt.
Am 13. Juli 1567 verheiratete dann der Erzbischof Karin Månsdotter heimlich mit Erich XIV. Auch wenn der Reichsrat davon informiert war und widerwillig zugestimmt hatte, wurde die Hochzeit dann erst am 4. Juli 1568 mit einer offiziellen Trauung und am folgenden Tag mit der Krönung bestätigt, obwohl Katarina, wie sie als Königin genannt wurde, bereits seit Dezember des Vorjahres als Königin angesprochen werden musste und auch über ein königliches Siegel verfügte.
Da der schwedische Hochadel mit der Entscheidung des Königs nicht einverstanden war und dieser Katarina auch nicht als würdige Königin des Landes empfand, obwohl sie in der Zwischenzeit die Sitten des Hofes gelernt hatte, wurde der König im September 1568 abgesetzt und durch Johan III. ersetzt. Karin Månsdotter, die erste von bisher drei schwedischen Königinnen aus bürgerlichem Haus, übte daher ihre königliche Macht nur ein knappes Jahr lang aus.
Als der ehemalige König gefangen genommen wurde, folgte ihm Karin Månsdotter mit den Kindern von einem Gefängnis zum nächsten, wobei das zweite Kind, Gustav Eriksson Vasa, allerdings der offizielle Thronerbe war und, einmal erwachsen, jederzeit seine Rechte geltend machen konnte.
1573 wurde die Ehe zwischen Karin Månsdotter und dem ehemaligen König Erik XIV. im Auftrag von Johan III. geschieden und Karin wurde mir den Kindern im Schloss Åbo gefangen genommen. Zwei Jahre später wurde Karin Månsdotter der Thronfolger genommen und sie sollte ihren Sohn erst 1596 wieder sehen. Karin blieb bis zum Tode ihres früheren Mannes im Jahre 1577 gefangen, erhielt dann jedoch von Johann III. das Gut Liuksiala in Finnland auf Lebenszeit zugeteilt, wo sie bis zu ihrem Tod am 13. September 1612 ein zurückgezogenes Leben führte. Bemerkenswert dabei ist auch, dass ihr Gut während der Bauernaufstände in Finnland das einzige adelige Gut war, das von den Bauern nicht geplündert wurde, was auf ein sehr gutes Verhältnis zeugen kann, das Karin zur einfachen Bevölkerung pflegte.
Während ihres Aufenthalts in Liuksiala machte Karin Månsdotter nur eine einzige Reise nach Schweden, als sie 1582 den König, Katarina Jagellonica und Katarina Stenbock treffen sollte. Bei dieser Gelegenheit übergab ihr der König weitere Besitztümer ihres ehemaligen Mannes. Ihrem Sohn Gustav war Schweden für immer verwehrt und die Tochter Sigrid wurde zurück an den königlichen Hof gerufen und heiratete zweimal hohe Adelige. Die beiden Söhne Henrik und Arnold, die während der Gefangenschaft ihres Mannes geboren worden waren, existierten für das Königshaus nicht.
Karin Månsdotter ist die einzige schwedische König, die nicht auf heute schwedischem Raum beerdigt wurde, sondern in der Domkirche in Åbo (Turku) liegt.
Karin Måndotters Geschichte beginnt im Jahre 1565, als sie die Kammerjungfrau von Elisabet Vasa war. Sehr schnell reihte sich die 15-jährige in die Gruppe der Liebhaberinnen des Königs Erik XIV. (Erich XIV.) ein, wobei es ihr jedoch gelang bald alle anderen Liebhaberinnen vom König fernzuhalten um eine gewisse Sonderstellung beim König einzunehmen, eine Situation, die vom Hofstaat und dem Reichsrat lediglich geduldet war.
Noch im gleichen Jahr gewährte Erik XIV. Karin Månsdotter eine Behandlung, die eher einer Königin als einer Liebhaberin gerecht wurde, denn sie bekam eigene Diener, konnte ihre Kleidung selbst wählen und hatte eigene Räume im Schloss. Und als im kommenden Jahr die gemeinsame Tochter Sigrid geboren wurde, so wurde das Kind unmittelbar als Prinzessin behandelt.
Am 13. Juli 1567 verheiratete dann der Erzbischof Karin Månsdotter heimlich mit Erich XIV. Auch wenn der Reichsrat davon informiert war und widerwillig zugestimmt hatte, wurde die Hochzeit dann erst am 4. Juli 1568 mit einer offiziellen Trauung und am folgenden Tag mit der Krönung bestätigt, obwohl Katarina, wie sie als Königin genannt wurde, bereits seit Dezember des Vorjahres als Königin angesprochen werden musste und auch über ein königliches Siegel verfügte.
Da der schwedische Hochadel mit der Entscheidung des Königs nicht einverstanden war und dieser Katarina auch nicht als würdige Königin des Landes empfand, obwohl sie in der Zwischenzeit die Sitten des Hofes gelernt hatte, wurde der König im September 1568 abgesetzt und durch Johan III. ersetzt. Karin Månsdotter, die erste von bisher drei schwedischen Königinnen aus bürgerlichem Haus, übte daher ihre königliche Macht nur ein knappes Jahr lang aus.
Als der ehemalige König gefangen genommen wurde, folgte ihm Karin Månsdotter mit den Kindern von einem Gefängnis zum nächsten, wobei das zweite Kind, Gustav Eriksson Vasa, allerdings der offizielle Thronerbe war und, einmal erwachsen, jederzeit seine Rechte geltend machen konnte.
1573 wurde die Ehe zwischen Karin Månsdotter und dem ehemaligen König Erik XIV. im Auftrag von Johan III. geschieden und Karin wurde mir den Kindern im Schloss Åbo gefangen genommen. Zwei Jahre später wurde Karin Månsdotter der Thronfolger genommen und sie sollte ihren Sohn erst 1596 wieder sehen. Karin blieb bis zum Tode ihres früheren Mannes im Jahre 1577 gefangen, erhielt dann jedoch von Johann III. das Gut Liuksiala in Finnland auf Lebenszeit zugeteilt, wo sie bis zu ihrem Tod am 13. September 1612 ein zurückgezogenes Leben führte. Bemerkenswert dabei ist auch, dass ihr Gut während der Bauernaufstände in Finnland das einzige adelige Gut war, das von den Bauern nicht geplündert wurde, was auf ein sehr gutes Verhältnis zeugen kann, das Karin zur einfachen Bevölkerung pflegte.
Während ihres Aufenthalts in Liuksiala machte Karin Månsdotter nur eine einzige Reise nach Schweden, als sie 1582 den König, Katarina Jagellonica und Katarina Stenbock treffen sollte. Bei dieser Gelegenheit übergab ihr der König weitere Besitztümer ihres ehemaligen Mannes. Ihrem Sohn Gustav war Schweden für immer verwehrt und die Tochter Sigrid wurde zurück an den königlichen Hof gerufen und heiratete zweimal hohe Adelige. Die beiden Söhne Henrik und Arnold, die während der Gefangenschaft ihres Mannes geboren worden waren, existierten für das Königshaus nicht.
Karin Månsdotter ist die einzige schwedische König, die nicht auf heute schwedischem Raum beerdigt wurde, sondern in der Domkirche in Åbo (Turku) liegt.
Copyright: Herbert Kårlin
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