Bis Magnus Eriksson in Schweden an die Macht kam, hatte jede Region Schwedens ein eigenes Landesgesetz oder Regionalgesetz (Landskapslag), das von den entsprechenden städtischen Gesetzen (Stadslag) ergänzt wurde, weswegen die Forderung nach einem einheitlichen Gesetz auch immer lauter geworden war. Dass Magnus Eriksson dann ein für ganz Schweden einheitliches Gesetz, das Magnus Eriksson Landslag (Magnus Erikssons Landrecht), schaffen wollte, lag jedoch nicht nur an den immer wichtiger werdenden Handelsbeziehungen und dass sich immer mehr Menschen über die Regionen hinaus bewegten, sondern auch daran, dass er, ähnlich den Kirchengesetzen (Kyrkobalken) auch die Rechte des Königs (Konungabalken) in ganz Schweden vereinheitlichen wollte.
Als daher das Magnus Erikssons Landslag im Jahre 1350 in Kraft trat, so fand man ein einheitliches Gesetz, das gleichzeitig zahlreiche ältere Regeln und Bestimmungen vollständig aufhob und daher auch auf die Gesellschaftsstruktur einen gewissen Einfluss hatte. Zum einen wurde der Träl, also der Leibeigene, im gesamten Reich abgeschafft, was einen großen Teil der Ausbeutung verhinderte, da die Leibeigenschaft in manchen Regionen vererbt worden waren. Eine andere wichtige Änderung war, dass das Våldgästing der Ritter extrem eingeschränkt wurde, diese sich also nicht mehr auf Kosten der Bauern des Landes überall einquartieren konnten und sich und die Pferde dort kostenlos ernähren durften. Auch das Recht des Königs auf die Rechtssprechung einzuwirken wurde beschränkt, was der erste Schritt zu einer Trennung zwischen königlicher und weltlicher Macht war.
Natürlich war auch das tägliche Leben von dem neuen Magnus Erikssons Landslag betroffen, denn auch die Eheschließung wurde im Giftobalken allgemein geregelt, so dass der Frau nach der Ehe unmittelbar ein Drittel des gesamten Eigentums gehörte und sie das sogenannte Schlüsselrecht erhielt. Eine Ehe konnte allerdings nur mit Genehmigung der Eltern der Braut eingegangen werden, da diese sonst das Erbrecht verlor.
Im neuen Gesetz von 1350 legte Magnus Eriksson auch fest, dass ein König gewählt werden musste und er anschließend die Eriksgatan (Erichstraße) entlang reisen musste um von den regionalen Herrschern als König des gesamten Landes anerkannt zu werden, eine Gesetz, das man bei den heutigen Monarchien nahezu als Revolution gegen die Königsmacht betrachten würde.
Natürlich ersetzte das Magnus Erikssons Landrecht nicht im ganzen Reich bereits im Jahre 1350 sämtliche Landschaftsgesetze (Landskapslagar), denn jedes Reich musste es erst anerkennen, so dass erst Ende des 14. Jahrhunderts das neue Gesetz nominell in ganz Schweden galt. Die erste Gegend Schwedens, die das neue Gesetz übernahm, war das Gebiet um den Mälaren, gefolgt von Dalarna. Am meisten Vorbehalte gegen ein übergreifendes Gesetz hatte das Västergötland, das glaubte durch die Anerkennung auch die Autonomie zu verlieren. In dieser Zeit hatte Magnus Eriksson längst auch die Gesetze für die schwedischen Städte, das Magnus Erikssons Stadslag in Auftrag gegeben.
Die wichtigsten Einflüsse des Magnus Erikssons Landslag kommen aus den Landslagarna des Upplands, des Östergötlands und des Västmanlands. Da die katholische Kirche um diese Zeit bereits landesweit ein eigenes Kirchenrecht hatte und Magnus Eriksson sich nicht in die Geschäfte der Kirche einmischen wollte, da die katholische Kirche im 14. Jahrhundert eine nahezu unbegrenzte Macht hatte, gibt es im Magnus Erikssons Landslag keinen Kyrkobalken (Kirchengesetzt).
Das Magnus Eriksson Landrecht, das in zahlreichen, teilweise reich verzierten Abschriften existiert, wurde bereits 1442, unter Kristofer av Bayern (Christoph von Bayern) durch eine revidierte Fassung, das Kristofers Landslag, ersetzt, was jedoch in Wirklichkeit wenig Bedeutung hatte, da es bis 1608 dauerte bis dieses revidierte Gesetz tatsächlich allgemein anerkannt wurde. In ganz Schweden wurden sowohl im 15. als auch dem 16. Jahrhundert beide Gesetzessammlungen parallel verwendet.
Einige Illustration des Magnus Erikssons Landslag können auf der Site der Universitätsbiliothek in Upssala betrachtet werden.
Den Gesamttext des Magnus Erikssons Landslag in Altschwedisch bietet der Site der Universität Lund.
Als daher das Magnus Erikssons Landslag im Jahre 1350 in Kraft trat, so fand man ein einheitliches Gesetz, das gleichzeitig zahlreiche ältere Regeln und Bestimmungen vollständig aufhob und daher auch auf die Gesellschaftsstruktur einen gewissen Einfluss hatte. Zum einen wurde der Träl, also der Leibeigene, im gesamten Reich abgeschafft, was einen großen Teil der Ausbeutung verhinderte, da die Leibeigenschaft in manchen Regionen vererbt worden waren. Eine andere wichtige Änderung war, dass das Våldgästing der Ritter extrem eingeschränkt wurde, diese sich also nicht mehr auf Kosten der Bauern des Landes überall einquartieren konnten und sich und die Pferde dort kostenlos ernähren durften. Auch das Recht des Königs auf die Rechtssprechung einzuwirken wurde beschränkt, was der erste Schritt zu einer Trennung zwischen königlicher und weltlicher Macht war.
Natürlich war auch das tägliche Leben von dem neuen Magnus Erikssons Landslag betroffen, denn auch die Eheschließung wurde im Giftobalken allgemein geregelt, so dass der Frau nach der Ehe unmittelbar ein Drittel des gesamten Eigentums gehörte und sie das sogenannte Schlüsselrecht erhielt. Eine Ehe konnte allerdings nur mit Genehmigung der Eltern der Braut eingegangen werden, da diese sonst das Erbrecht verlor.
Im neuen Gesetz von 1350 legte Magnus Eriksson auch fest, dass ein König gewählt werden musste und er anschließend die Eriksgatan (Erichstraße) entlang reisen musste um von den regionalen Herrschern als König des gesamten Landes anerkannt zu werden, eine Gesetz, das man bei den heutigen Monarchien nahezu als Revolution gegen die Königsmacht betrachten würde.
Natürlich ersetzte das Magnus Erikssons Landrecht nicht im ganzen Reich bereits im Jahre 1350 sämtliche Landschaftsgesetze (Landskapslagar), denn jedes Reich musste es erst anerkennen, so dass erst Ende des 14. Jahrhunderts das neue Gesetz nominell in ganz Schweden galt. Die erste Gegend Schwedens, die das neue Gesetz übernahm, war das Gebiet um den Mälaren, gefolgt von Dalarna. Am meisten Vorbehalte gegen ein übergreifendes Gesetz hatte das Västergötland, das glaubte durch die Anerkennung auch die Autonomie zu verlieren. In dieser Zeit hatte Magnus Eriksson längst auch die Gesetze für die schwedischen Städte, das Magnus Erikssons Stadslag in Auftrag gegeben.
Die wichtigsten Einflüsse des Magnus Erikssons Landslag kommen aus den Landslagarna des Upplands, des Östergötlands und des Västmanlands. Da die katholische Kirche um diese Zeit bereits landesweit ein eigenes Kirchenrecht hatte und Magnus Eriksson sich nicht in die Geschäfte der Kirche einmischen wollte, da die katholische Kirche im 14. Jahrhundert eine nahezu unbegrenzte Macht hatte, gibt es im Magnus Erikssons Landslag keinen Kyrkobalken (Kirchengesetzt).
Das Magnus Eriksson Landrecht, das in zahlreichen, teilweise reich verzierten Abschriften existiert, wurde bereits 1442, unter Kristofer av Bayern (Christoph von Bayern) durch eine revidierte Fassung, das Kristofers Landslag, ersetzt, was jedoch in Wirklichkeit wenig Bedeutung hatte, da es bis 1608 dauerte bis dieses revidierte Gesetz tatsächlich allgemein anerkannt wurde. In ganz Schweden wurden sowohl im 15. als auch dem 16. Jahrhundert beide Gesetzessammlungen parallel verwendet.
Einige Illustration des Magnus Erikssons Landslag können auf der Site der Universitätsbiliothek in Upssala betrachtet werden.
Den Gesamttext des Magnus Erikssons Landslag in Altschwedisch bietet der Site der Universität Lund.
Copyright: Herbert Kårlin
Inga kommentarer:
Skicka en kommentar