Unter dem Blutband von Linköping versteht man die öffentliche Hinrichtung von fünf Ratsherren am Gründonnerstag den 20. März 1600. Zu dieser Hinrichtung kam es nach einer jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Herzog Karl und Sigismund III, die beide den Anspruch stellten Schweden zu regieren und entschied die Machtprobe zu Gunsten von Herzog Karl.
In der Tat war der katholische Sigismund im Jahre 1592, nach dem Tod von Johan III., König von Schweden geworden. Ein Jahr später reiste er mit seinem Gefolge nach Schweden und, nachdem er wusste, das in Schweden die Zugehörigkeit zur protestantischen Kirche Zwang war, brachte er zahlreiche katholische Priester mit in seinem Gefolge. Sigismund war überzeugt, dass er als König des Landes nicht an Gesetze gebunden war, sondern selbst Gesetze schaffen konnte. Herzog Karl hatte dies bereits befürchtet und aus diesem Grund die Versammlung von Uppsala (Uppsala Möte) einberufen um genau dies für alle Zeit verhindern zu können. Sigismund musste daher versprechen seinen katholischen Vertrauten keinerlei Staatsaufgaben anzuvertrauen und sich selbst der schwedischen Staatskirche unterzuordnen. Johan III. versprach dies zwar, damit er gekrönt werden konnte, brach jedoch die Zusage unmittelbar und setzte katholische Vertreter an alle Schlüsselpositionen des Landes. Herzog Karl ernannte sich daher, gegen die Entscheidung von Sigismund III., als Reichsvorstand und entließ die Stadthalter, die der König eingesetzt hatte. Dies führte natürlich zu einem Bürgerkrieg, den Herzog Karl im September 1598 bei der Schlacht von Stångebro gewann. Sigismund musste nun einen Friedensvertrag schließen und sich der protestantischen Kirche unterordnen. Die Anhänger Sigismunds ließ Herzog Karl nach der Schlacht jedoch gefangen nehmen.
Herzog Karl hielt am 3. März 1600 Gericht und setzte 153 Personen aus den unterschiedlichsten Schichten ein, die die Verräter verurteilen sollten. Der Herzog verlas selbst die 25 Anklagepunkte und beschuldigte alle Angeklagten des Landesverrates, was nur die Todesstrafe als Folge haben konnte. Es kam zu einem Schuldspruch, zumal alle Angeklagten zugegeben hatten Sigismund unterstützt zu haben, aber erklärten keinen Staatsverrat begangen zu haben. Alle, die Herzog Karl nach dem Urteil um Gnade gebeten hatten, wurden jedoch von der Todesstrafe verschont, verloren aber ihre Güter und ihre Ehre.
Nur fünf der angeklagten weigerten sich um Gnade zu bitten, was dann dazu führte, dass Gustav Banér, Sten Banér, Ture Bielke, Erik Sparre und Bengt Falk in Linköping hingerichtet wurden.
In der Tat war der katholische Sigismund im Jahre 1592, nach dem Tod von Johan III., König von Schweden geworden. Ein Jahr später reiste er mit seinem Gefolge nach Schweden und, nachdem er wusste, das in Schweden die Zugehörigkeit zur protestantischen Kirche Zwang war, brachte er zahlreiche katholische Priester mit in seinem Gefolge. Sigismund war überzeugt, dass er als König des Landes nicht an Gesetze gebunden war, sondern selbst Gesetze schaffen konnte. Herzog Karl hatte dies bereits befürchtet und aus diesem Grund die Versammlung von Uppsala (Uppsala Möte) einberufen um genau dies für alle Zeit verhindern zu können. Sigismund musste daher versprechen seinen katholischen Vertrauten keinerlei Staatsaufgaben anzuvertrauen und sich selbst der schwedischen Staatskirche unterzuordnen. Johan III. versprach dies zwar, damit er gekrönt werden konnte, brach jedoch die Zusage unmittelbar und setzte katholische Vertreter an alle Schlüsselpositionen des Landes. Herzog Karl ernannte sich daher, gegen die Entscheidung von Sigismund III., als Reichsvorstand und entließ die Stadthalter, die der König eingesetzt hatte. Dies führte natürlich zu einem Bürgerkrieg, den Herzog Karl im September 1598 bei der Schlacht von Stångebro gewann. Sigismund musste nun einen Friedensvertrag schließen und sich der protestantischen Kirche unterordnen. Die Anhänger Sigismunds ließ Herzog Karl nach der Schlacht jedoch gefangen nehmen.
Herzog Karl hielt am 3. März 1600 Gericht und setzte 153 Personen aus den unterschiedlichsten Schichten ein, die die Verräter verurteilen sollten. Der Herzog verlas selbst die 25 Anklagepunkte und beschuldigte alle Angeklagten des Landesverrates, was nur die Todesstrafe als Folge haben konnte. Es kam zu einem Schuldspruch, zumal alle Angeklagten zugegeben hatten Sigismund unterstützt zu haben, aber erklärten keinen Staatsverrat begangen zu haben. Alle, die Herzog Karl nach dem Urteil um Gnade gebeten hatten, wurden jedoch von der Todesstrafe verschont, verloren aber ihre Güter und ihre Ehre.
Nur fünf der angeklagten weigerten sich um Gnade zu bitten, was dann dazu führte, dass Gustav Banér, Sten Banér, Ture Bielke, Erik Sparre und Bengt Falk in Linköping hingerichtet wurden.
Copyright: Herbert Kårlin
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